Erstattungsanspruch bei zusammen zur Einkommensteuer veranlagten Eheleuten – Personelle Zuordnung geleisteter Vorauszahlungen
Werden Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer zusammen veranlagter Eheleute ohne die ausdrückliche Bestimmung geleistet, dass mit der Zahlung nur die Schuld des Leistenden beglichen werden soll, muss das FA eine Überzahlung beiden Eheleuten zu gleichen Teilen erstatten (Bestätigung der ständigen Rechtsprechung); das gilt auch, wenn über das Vermögen des anderen Ehegatten das Insolvenzverfahren eröffnet war.
BFH-Urteil vom 30.9.2008, VII R 18/08