Ersatzanspruch des Totenfürsorgeberechtigten gegen den Erben auf Erstattung von verauslagten Beerdigungskosten
Ein Sohn, der für die Beerdigung seines Vaters gesorgt hatte, hat – nachdem er festgestellt hat, dass er entgegen der gesetzlichen Erbfolge nicht der Alleinerbe ist, vom eingesetzten Erben den Kostenersatz aus dem Nachlass verlangt. Das Gesetz regekt einen entsprechenden Erstattungsanspruch gegen den Erben. In Rheinland-Pfalz sind die Kinder Verstorbener verantwortlich für die Beerdigung ihrer Eltern, wenn der Erbe nicht rechtzeitig zu ermitteln oder aus anderen Gründen nicht (rechtzeitig) in Anspruch genommen werden kann.
Der Umfang der Erstattungspflicht richtet sich nach der Lebensstellung des Verstorbenen und umfasst diejenigen Kosten, die für eine würdige und angemessene Bestattung erforderlich sind. Dabei sind vornehmlich die wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse des Verstorbenen entscheidend.
OLG Koblenz, Beschluss v. 3.9.2021, 12 U 752/21