Ermächtigungsgrundlage für Kontaktverbot
Ermächtigungsgrundlage für ein gegen einen nicht sorgeberechtigten Elternteil ausgesprochendes gerichtliches Kontaktverbot ist eine in einer Umgangssache zu treffende Regelung nach. Es kann weder auf 1684 Abs. 4 BGB gestützt werden, wenn dem Elternteil die elterliche Sorge nicht (mehr) zusteht, noch auf 1 bis 3 BGB, da der nichtsorgeberechtigte Elternteil nicht Dritter im Sinne dieser Vorschrift ist. 4 BGB
OLG Frankfurt/M., Beschluss v. 2.4.2019, 1 UF 247/17