Ergänzungspfleger bei Erbausschlagung für minderjähriges Kind
OLG Zweibrücken: Beschluss vom 14.06.2012 – 6 UF 148/11
Betrifft ein Sorgerechtsverfahren – wie bei der familiengerichtlichen Genehmigung einer Erbausschlagung – ausschließlich Vermögensangelegenheiten, so bedarf es bei Vorliegen eines erheblichen Interessengegensatzes zwischen Eltern und Kindern der Bestellung eines Ergänzungspflegers, die durch Bestellung eines Verfahrensbeistands nicht ersetzt werden kann (im Anschluss an BGH, NJW 2011, 3454 = FamRZ 2011, 1788). (amtlicher Leitsatz)