BUNDESARBEITSGERICHT Beschluss vom 18.1.2012, 7 ABR 73/10
Erforderlichkeit einer Betriebsratsschulung zur aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts
Es kann im Einzelfall erforderlich iSv § 37 Abs 6 S 1 BetrVG sein, dass sich Betriebsratsmitglieder über die aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts durch den Besuch einer entsprechenden Schulungsveranstaltung informieren.