Das OLG München (Az. 1 U 454/17) hat am 21.12.2017 entschieden, dass dem Alleinerben seines verstorbenen Vaters Schmerzensgeldansprüche im Zusammenhang mit dessen künstlicher Ernährung mittels PEG-Sonde in den Jahren 2010 und 2011 gegen den behandelnden Hausarzt zustehen.
Quelle: https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/oberlandesgerichte/muenchen/presse/2017/91.php
Hinweis: Lesen Sie als behandelende Ärzte von betreuten Patienten die Pressemitteilung Nr. 91 des OLG München vom 21.12.2017!