Die Abfindung, die ein möglicher Alleinerbe nach einem Prozessvergleich dafür erhält, dass er die Erbenstellung des Alleinerben nicht mehr bestreitet, ist kein der Erbschaftsteuer unterliegender Erwerb von Todes wegen i.S. des § 3 ErbStG.
Der BFH hat in dieser Frage seine Rechtsprechung geändert (BFH, Urteil v. 4.5.201 – II R 34/09; veröffentlicht am 15.6.2011).