Erbschaft gemäß Berliner Testament ist keine ausreichende Erbeinsetzung
OLG Hamm, 22.07.2014, 15 W 98/14
Die einzeltestamentarische Bestimmung eines Erblassers, nach der die “Erbschaft
gemäß dem Berliner Testament erfolgen“ soll, ist keine wirksame Erbeinsetzung
des überlebenden Ehegatten, wenn nicht festgestellt werden kann, welche inhaltlichen Vorstellungen der Erblasser mit einem “Berliner Testament“ verbunden hat.
Quelle: Pressestelle des OLG Hamm v. 23.9.2014