BGH, Beschluss vom 2. 7. 2008 – IV ZR 34/08
Auch wenn Ehegatten mehr als ein Jahr getrennt leben und der während des Scheidungsverfahrens verstorbene Erblasser den Scheidungsantrag eingereicht hatte, kann dem anderen Ehegatten sein Erbrecht verbleiben, wenn zur Zeit des Erbfalls die Voraussetzungen der Scheidung nicht vollständig vorgelegen haben.