1. Die in der Stellenanzeige enthaltene Suche nach einer ,,Verstärkung unseres jungen Teams“ mit einer Person, welche gerade das Studium erfolgreich abgeschlossen hat und nach einem Einstieg sucht, sowie nach einem „frisch gebackenen Juristen“, indiziert eine unmittelbare Altersdiskriminierung.
2. Die Verletzung der Förderpflicht nach , die fehlende Bestellung eines Schwerbehindertenbeauftragten nach 1 und 2 SGB IX§ 98 SGB IX sowie die Nichterfüllung der Mindestbeschäftigungsquote nach § indizieren eine Diskriminierung wegen Behinderung. (amtl. Leitsätze) SGB IX
LAG Hamm, Urteil vom 13.6.2017 – 14 Sa 1427/16