Entlastungsbetrag für Alleinerziehende auch im Jahr der Eheschließung – anteilig
Das FG Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bis zur Eheschließung trotz besonderer Veranlagung nach § 26c EStG und späteren Zusammenziehens anteilig zu gewähren ist.
Urteil v. 20.07.2011, 1 K 2232/06, veröffentlicht am 22.11.2011