Einkommensteuer: Steuerpflicht von Erstattungszinsen
Erstattungszinsen nach § 233a AO sind steuerbare Einnahmen aus Kapitalvermögen.
Erstattungszinsen sind keine außerordentlichen Einkünfte i.S. von § 34 EStG
BFH, Urteil v. 12.11.2013 – VIII R 36/10