Einigungsgebühr: Zwischeneinigung der Beteiligten in einem Sorgerechts- oder Umgangsverfahren
Eine Zwischeneinigung der Beteiligten in einem Sorgerechts- oder Umgangsverfahren
OLG Oldenburg – 5.2.2013 – 3 WF 10/13
Eine Zwischeneinigung der Beteiligten in einem Sorgerechts- oder Umgangsverfahren löst eine Einigungsgebühr aus, wenn der Inhalt der Einigung Gegenstand eines selbständigen Verfahrens sein könnte und durch die Einigung der damit verbundene Kostenaufwand vermieden wird.