Eilrechtsschutz gegen Abhalten einer Eigentümerversammlung in Corona-Zeiten
Wenn vor Ergehen einer pandemiebedingten Versammlungseinschränkung die einberufene Eigentümerversammlung vom Verwalter alsbald nach Erlass entsprechender Anordnungen wieder abgeladen wird, trägt der um Eilrechtsschutz nachsuchende Wohnungseigentümer (Zeil: Absage der Versammlung) das Risiko der Kostentragung.
LG Meiningen, Beschluss v. 4.8.2020, (65) 4 T 119/20