Eine Arbeitnehmerin flog nach Mallorca und reichte ihren Urlaubsantrag erst von dort aus ein. Der Arbeitgeber Chef forderte ihre Rückkehr, doch sie blieb! Unter dem Betreff „Spontan-Urlaub“ hatte die Mitarbeiterin per E-Mail mitgeteilt, sie sei nach bestandenem berufsbegleitendem Studium vor einigen Tagen von ihrem Vater mit einem Aufenthalt auf Mallorca überrascht worden. In der Euphorie und Eile habe sie keine Möglichkeit gehabt, ihre Abwesenheit im Personalsystem des Unternehmens zu vermerken. Das Unternehmen kündigte ihr daraufhin. Dagegen klagte die Mitarbeiterin aber vergeblich!
LAG Düsseldorf, Urteil v. 11.7.2018, 8 Sa 87/18