EGMR: Gesetzliches Erbrecht auch für vor dem 01.07.1949 geborene nichteheliche Kinder
EGMR: Gesetzliches Erbrecht auch für vor dem 01.07.1949 geborene nichteheliche Kinder
NEhelG Art. 12 § 10 II; EMRK Art. 14, 8
Art. 12 § 10 II 1 NEhelG, der ein vor dem 01.07.1949 geborenes nichteheliches Kind von jeglicher gesetzlicher Erbfolge nach dem Vater ausschließt, ohne dafür einen finanziellen Ausgleich zu gewähren, verletzt Art. 14 i. V. mit Art. 8 EMRK. (Leitsatz der Redaktion)
EGMR, Urteil vom 28.05.2009 – 3545/04 „Brauer/Deutschland“
Quelle: www.beck.de