Die vom Bund der Steuerzahler (BdSt) unterstützte Verfassungsbeschwerde zum Solidaritätszuschlag (2 BvR 1708/06) hat das Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen.
Die Entscheidung (Beschluss) datiert vom 11.2.2008.
Der BdSt plant, einen aktuellen Fall aus 2007 als weiteres Musterverfahren zu unterstützen.
Für Steuerbescheide, die in den letzten Jahren hinsichtlich des Solidaritätszuschlags vorläufig ergangen sind, bedeutet der höchstrichterliche Beschluss wohl, dass die Finanzverwaltung die Vorläufigkeit nun voraussichtlich aufheben wird.