Der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ist verfassungsgemäß
Der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ist verfassungsgemäß. Dies hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschieden. Insbesondere liege kein Verstoß gegen Artikel 6 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG – Schutz von Ehe und Familie) vor, auch wenn Verheiratete von der Begünstigung ausgeschlossen seien.
Zwar, so das BVerfG, verbiete Art. 6 Abs. 1 GG, Ehe und Familie gegenüber anderen Lebens- und Erziehungsgemeinschaften schlechter zu stellen und untersagt eine Benachteiligung von Ehegatten gegenüber Ledigen und von ehelichen gegenüber anderen Erziehungsgemeinschaften. Eine Benachteiligung liege vor, wenn der Ehepartner oder Eltern wegen ihrer Ehe oder Familie und deren Gestaltung von Steuerentlastungen ausgeschlossen würden.
Durch die Gewährung des Entlastungsbetrages würden Verheiratete indes nicht wegen ihrer Ehe von der Steuerentlastung ausgeschlossen, betont das BVerfG. Ausgeschlossen seien vielmehr grundsätzlich alle Erziehungsgemeinschaften mit zwei Erwachsenen in einem gemeinsamen Haushalt. Die steuerliche Entlastung werde «echten» Alleinerziehenden vorbehalten, die den Haushalt ohne Unterstützung eines anderen Erwachsenen zu betreuen hätten.
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 22.05.2009, 2 BvR 310/07
Quelle valunet v. 6.7.2009