Dachlawine verbeult Auto: Hauseigentümer haftet mit
Streitfall: Im Februar 2010 war eine Masse aus Schnee und Eis auf den Pkw-Stellplatz eines Mietshauses gerutscht und hatte bei dem Auto eines Mieters Motorhaube und Kotflügel verbeult. Das Amtsgericht Lemgo sprach dem Mieter nur die Hälfte der geforderten rund 2.500 € zu. Ein umsichtiger Autobesitzer hätte sein Fahrzeug in dieser Situation nicht unter dem Dachüberhang abgestellt, hieß es in der Urteilsbegründung.
Entscheidung: Das Landgericht Detmold fällte pünktlich zum derzeitigen Winterwetter die zweitinstanzliche Entscheidung: Für Schäden durch Dachlawinen können Hauseigentümer in die Mithaftung genommen werden. Sie müssen beispielsweise Parkplätze zwar nicht sperren, aber zumindest mit Warnhinweisen versehen.
LG Detmold, Urteil v. 20.12.2010, 10 S 121/10, 10 S 135/10.
Quelle: dpa und Homepage der Justiz Nordrhein-Westfalen vom 20.12.2010
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