Das OVG Münster hat entschieden, dass die Einzel- und Gruppenausbildung in Hundeschulen weiterhin nicht stattfinden darf. Unter den weit zu verstehenden Begriff außerschulischer Bildungsangebote falle auch der Betrieb einer Hundeschule, in der es um die Unterrichtung von und Wissensvermittlung gegenüber den Hundehaltern gehe. Soweit etwa in „Welpenkursen“ auch die Sozialisierung mit Artgenossen oder das Erlernen spezifischer Verhaltensweisen durch den Hund eine Rolle spiele, ändere dies nichts daran, dass auch hierbei eine Anleitung der Hundehalter im Umgang mit dem Hund erforderlich sein dürfte.
OVG Münster, Urteil v. 30.12.2020, 13 B 1787/20.NE
Quelle: Pressemitteilung des OVG Münster v. 30.12.2020