Corona-Virus: Änderung des Umgangsrechts infolge der Schliessung der Kindertageseinrichtung
Wenn das Wohl eines Kindes aufgrund des hohen Infektionsrisikos in der Kindertageseinrichtung nachhaltig berührt ist, ist eine vorläufige Abänderung der zwischen den Beteiligten geschlossenen Umgangsvereinbarung erforderlich.
AG München, Beschluss v. 26.3.2020, 566 F 2876/20