Corona-Pandemie befreit nicht von Notartermin zur Erstellung eines Nachlassverzeichnisses
Die vorübergehenden Unmöglichkeit der Wahrnehmung eines Termins zur Erstellung eines notariellen Nachlassverzeichnisses im Hinblick auf eine behauptete Gefährdung durch Covid-19 bei einer 77 Jahre alten Person ist nicht gegeben .
OLG Frankfurt/M., Beschluss v. 9.7.2020, 10 W 21/20