Corona : Mund-Nase-Bedeckung begründet keinen Mehrbedarf bei Sozialhilfe
Die derzeit zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus vorgeschriebenen Gesichtsbedeckungen sind aus dem SGB-II-Regelbedarf zu finanzieren, da sie als Bestandteil der Bekleidung angesehen werden können.
LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v.30.4.2020, L 7 AS 635/20.