Corona – Kündigung der Ferienwohnung in Spanien
1. Aufgrund der Covid19-Pandemie entfällt die Geschäftsgrundlage der Anmietung eines Ferienhauses für Mai 2020 in Spanien.
2. Der Vermieter hat dem Mieter die geleistete Anzahlung vollumfänglich zurück zu zahlen.
AG Bremen, Urteil v. 14.1.2021, 9 C 360/20