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Fehlende Konkretisierungsmöglichkeit von Schätzungsgrundsätzen im Revisionsverfahren

Fachinfos, Steuerrecht

Der allgemeine Grundsatz, dass eine Schätzung solange nicht rechtswidrig ist, als sie den durch Umstände des Einzelfalls gezogenen Schätzungsrahmen nicht verlässt, kann in einem Revisionsverfahren nicht durch feste Regeln weiter konkretisiert werden.

Die Schätzung von Besteuerungsgrundlagen ist ein Mittel der Beweiswürdigung und Überzeugungsbildung des FG als Tatsacheninstanz und bindet im Regelfall den BFH gemäß § 118 Abs. 2 FGO.

Die Rüge der falschen Rechtsanwendung und tatsächlichen Würdigung durch das FG ist im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren unbeachtlich. Eine hierauf gestützte Revisionszulassung setzt einen qualifizierten Rechtsanwendungsfehler i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO voraus.

BFH, Beschluss v. 20.1.2022, X B 132-133/20

6. Mai 2022/von Ulrike Fuldner
https://rechtsanwaeltin-fuldner-steuerrecht.de/wp-content/uploads/2017/08/icon.png 179 180 Ulrike Fuldner https://rechtsanwaeltin-fuldner-steuerrecht.de/wp-content/uploads/2021/01/layout-logo.png Ulrike Fuldner2022-05-06 09:03:152022-05-06 09:03:16Fehlende Konkretisierungsmöglichkeit von Schätzungsgrundsätzen im Revisionsverfahren

Anforderungen an Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache

Fachinfos, Steuerrecht

Die Darlegung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO) oder der Erforderlichkeit einer Entscheidung des BFH zur Fortbildung des Rechts (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1 FGO) als Unterfall des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung verlangt substantiierte Ausführungen zur Klärungsbedürftigkeit einer hinreichend bestimmten Rechtsfrage, die im konkreten Streitfall voraussichtlich klärbar und deren Beurteilung zweifelhaft oder umstritten ist.

Die Konkretisierung der Rechtsfrage erfordert regelmäßig, dass die Rechtsfrage mit „Ja“ oder mit „Nein“ beantwortet werden kann. Das schließt es zwar nicht aus, dass eine Frage gestellt wird, die je nach den formulierten Voraussetzungen mehrere Antworten zulässt. Unzulässig ist aber eine Fragestellung, deren Beantwortung von den Umständen des Einzelfalls abhängt oder die so pauschal ist, dass sie auf eine gutachterliche Stellungnahme hinausläuft und eine weitere Ausdifferenzierung erfordert.

BFH, Beschluss v. 29.3.2022, VI B 61/21

6. Mai 2022/von Ulrike Fuldner
https://rechtsanwaeltin-fuldner-steuerrecht.de/wp-content/uploads/2017/08/icon.png 179 180 Ulrike Fuldner https://rechtsanwaeltin-fuldner-steuerrecht.de/wp-content/uploads/2021/01/layout-logo.png Ulrike Fuldner2022-05-06 09:01:042022-05-06 09:01:05Anforderungen an Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache

Umfang der Sachaufklärungspflicht . vorweggenommene Beweiswürdigung

Fachinfos, Steuerrecht

Das FG kann auf eine beantragte Beweiserhebung im Regelfall nur verzichten, wenn das Beweismittel für die zu treffende Entscheidung unerheblich ist, die in Frage stehende Tatsache zugunsten des Beweisführenden als wahr unterstellt werden kann oder das Beweismittel unerreichbar, unzulässig oder untauglich ist.

Eine gegen die Sachaufklärungspflicht verstoßende vorweggenommene Beweiswürdigung liegt vor, wenn eine Beweiserhebung vom FG mit der Begründung unterlassen oder abgelehnt wird, ihr zu erwartendes Ergebnis könne die Überzeugung des Gerichts nicht ändern.

Anspruch auf rechtliches Gehör umfasst das Recht der Verfahrensbeteiligten, sich vor Erlass einer Entscheidung zu den entscheidungserheblichen Tatsachen und ‑‑gegebenenfalls‑‑ Beweisergebnissen zu äußern, sowie in rechtlicher Hinsicht alles vorzutragen, was sie für wesentlich halten.

BFH, Beschluss vom 8.4.2022, IX B 10/21

6. Mai 2022/von Ulrike Fuldner
https://rechtsanwaeltin-fuldner-steuerrecht.de/wp-content/uploads/2017/08/icon.png 179 180 Ulrike Fuldner https://rechtsanwaeltin-fuldner-steuerrecht.de/wp-content/uploads/2021/01/layout-logo.png Ulrike Fuldner2022-05-06 08:56:512022-05-06 08:56:53Umfang der Sachaufklärungspflicht . vorweggenommene Beweiswürdigung

Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs bei Vollmachtserteilung an den Notar

Fachinfos, Steuerrecht

1. Eine Auflassungsvormerkung steht der Rückgängigmachung eines Kaufvertrags i.S. des § 16 Abs. 1 GrEStG dann entgegen, wenn der Erwerber dem Notar im notariellen Kaufvertrag lediglich die ‑ unwiderrufliche ‑ Vollmacht erteilt hat, die Löschung einer Auflassungsvormerkung bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen selbst zu bewilligen; denn vor Erstellung der entsprechenden Urkunde durch den Notar liegt noch keine Löschungsbewilligung in grundbuchrechtlich gebotener Form vor.

2. Eine Abtretungsanzeige, die eingeht, bevor der abzutretende Anspruch auf Erstattung von Grunderwerbsteuer nach Rücktritt vom Kaufvertrag gemäß § 16 Abs. 1 GrEStG entstanden ist, ist unwirksam.

BFH, Beschluss v. 21.12.2021, VII R 5/19

30. April 2022/von Ulrike Fuldner
https://rechtsanwaeltin-fuldner-steuerrecht.de/wp-content/uploads/2017/08/icon.png 179 180 Ulrike Fuldner https://rechtsanwaeltin-fuldner-steuerrecht.de/wp-content/uploads/2021/01/layout-logo.png Ulrike Fuldner2022-04-30 11:10:482022-04-30 11:10:49Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs bei Vollmachtserteilung an den Notar

Kindergeld für behinderte Kinder

Fachinfos, Steuerrecht

1. Zu den Bezügen des Kindes gehört der Anteil der Kapitalleistung einer Rentenversicherung mit Gewinnbeteiligung (Altvertrag), welcher von der Versicherungsgesellschaft erwirtschaftet wurde. Dagegen handelt es sich bei dem Teil der Auszahlung, der auf angesparten Beiträgen beruht, um Vermögen.

2. Die mangelnde Bestimmung eines Bezuges für Unterhaltszwecke muss sich regelmäßig aus den Umständen objektiv nachvollziehbar ableiten lassen. Allein die Erklärung des Kindergeldberechtigten oder des Kindes, ein Bezug sei nicht für den (gegenwärtigen) Unterhalt bestimmt, führt nicht dazu, dass dieser bei der Ermittlung der Selbstunterhaltsfähigkeit unberücksichtigt bleibt.

BFH, Urteil v. 15.12.2021, III R 48/20

30. April 2022/von Ulrike Fuldner
https://rechtsanwaeltin-fuldner-steuerrecht.de/wp-content/uploads/2017/08/icon.png 179 180 Ulrike Fuldner https://rechtsanwaeltin-fuldner-steuerrecht.de/wp-content/uploads/2021/01/layout-logo.png Ulrike Fuldner2022-04-30 11:08:122022-04-30 11:08:14Kindergeld für behinderte Kinder

Haftung für pauschalierte Lohnsteuer

Fachinfos, Steuerrecht

1. Die Nichtabführung einzubehaltender und anzumeldender Lohnsteuer zu den gesetzlichen Fälligkeitszeitpunkten begründet regelmäßig eine zumindest grob fahrlässige Verletzung der Pflichten des Geschäftsführers einer GmbH. Das gilt auch im Fall der nachträglichen Pauschalierung der Lohnsteuer.

2. Bei der pauschalierten Lohnsteuer handelt es sich nicht um eine Unternehmenssteuer eigener Art, sondern um die durch die Tatbestandsverwirklichung des Arbeitnehmers entstandene und vom Arbeitgeber lediglich übernommene Lohnsteuer.

BFH, Urteil v. 14.12.2021, VII R 32/20

30. April 2022/von Ulrike Fuldner
https://rechtsanwaeltin-fuldner-steuerrecht.de/wp-content/uploads/2017/08/icon.png 179 180 Ulrike Fuldner https://rechtsanwaeltin-fuldner-steuerrecht.de/wp-content/uploads/2021/01/layout-logo.png Ulrike Fuldner2022-04-30 11:06:202022-04-30 11:06:22Haftung für pauschalierte Lohnsteuer

Terminsänderungsantrag eines Mitglieds einer Sozietät

Fachinfos, Steuerrecht

Wird ein Antrag auf Terminsänderung von einem Mitglied einer Sozietät gestellt, sind die Verhinderungsgründe für die Sozien auf Verlangen des Gerichts und gegebenenfalls ‑‑bei „in letzter Minute“ gestellten Anträgen‑‑ auch ohne Aufforderung glaubhaft zu machen, es sei denn, die Verhinderungsgründe sind offenkundig.

Es ist nicht offenkundig ausgeschlossen, dass sich ein Rechtsanwalt innerhalb von zwei Stunden in einen Kindergeldfall einarbeiten kann, wenn nur Kindergeld für einen Monat für ein Kind streitig ist und der Sachverhalt auch im Übrigen überschaubar sowie der Aktenumfang gering sind.

BFH, Beschluss v. 18.1.2022, III B 108/21

24. April 2022/von Ulrike Fuldner
https://rechtsanwaeltin-fuldner-steuerrecht.de/wp-content/uploads/2017/08/icon.png 179 180 Ulrike Fuldner https://rechtsanwaeltin-fuldner-steuerrecht.de/wp-content/uploads/2021/01/layout-logo.png Ulrike Fuldner2022-04-24 16:14:562022-04-25 11:35:14Terminsänderungsantrag eines Mitglieds einer Sozietät

Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen nach § 33a Abs. 1 EStG als außergewöhnliche Belastungen

Fachinfos, Steuerrecht

BMF v. 6.4.2022, IV C 8 – S 2285/19/10003 :001: Allgemeine Hinweise zur Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen nach § 33a Absatz 1  EStG als außergewöhnliche Belastung.

BMF, Schreiben v. 6.4.2022, IV C 8 – S 2285/19/10002:001: Berücksichtigung von Aufwendungen für den Unterhalt von Personen im Ausland als außergewöhnliche Belastung nach § 33a Absatz 1 EStG.

24. April 2022/von Ulrike Fuldner
https://rechtsanwaeltin-fuldner-steuerrecht.de/wp-content/uploads/2017/08/icon.png 179 180 Ulrike Fuldner https://rechtsanwaeltin-fuldner-steuerrecht.de/wp-content/uploads/2021/01/layout-logo.png Ulrike Fuldner2022-04-24 15:55:332022-04-24 15:55:34Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen nach § 33a Abs. 1 EStG als außergewöhnliche Belastungen

Ablehnung eines Terminverlegungsantrags – vom FG fehlerhaft als ein „in letzter Minute“ gestellter Antrag beurteilt

Fachinfos, Steuerrecht

Ein am Morgen des Vortags der mündlichen Verhandlung wegen einer Erkrankung gestellter Antrag ist nur dann wie ein „in letzter Minute“ gestellter Antrag zu behandeln, bei dem der Antragsteller einer Verpflichtung zur Glaubhaftmachung unterliegt, wenn besondere Umstände hinzutreten. Solche Umstände können darin liegen, dass der Antragsteller dem FG keine Kontaktdaten zur Verfügung stellt, die es dem FG ermöglichen, ihn nach der Antragstellung erreichen und zur Glaubhaftmachung auffordern zu können.

Nicht ausreichend für eine fehlende Erreichbarkeit ist es, wenn der Kläger dem FG zwar nur seine Anschrift angibt und mit diesem nur per Fax kommuniziert, das FG aber anhand des Namens, der Anschrift und der Berufsbezeichnung des Klägers im Wege einer Internetrecherche eine Telefonnummer des Klägers ohne weiteres ermitteln kann. Unterlässt das FG eine solche Recherche, darf es den Verlegungsantrag nicht wie einen „in letzter Minute“ gestellten Antrag behandeln.

BFH, Beschluss v. 22.3.2022, VIII B 49/21

24. April 2022/von Ulrike Fuldner
https://rechtsanwaeltin-fuldner-steuerrecht.de/wp-content/uploads/2017/08/icon.png 179 180 Ulrike Fuldner https://rechtsanwaeltin-fuldner-steuerrecht.de/wp-content/uploads/2021/01/layout-logo.png Ulrike Fuldner2022-04-24 15:45:212022-04-24 15:45:22Ablehnung eines Terminverlegungsantrags – vom FG fehlerhaft als ein „in letzter Minute“ gestellter Antrag beurteilt

Erbschaftsbesteuerung des Privatvermögens – Verstoß gegen das Sozialstaatsprinzip und das Beihilfenrecht der Union?

Fachinfos, Steuerrecht

Die Erbschaftsbesteuerung des Privatvermögens ist nicht deshalb verfassungswidrig, weil in demselben Zeitraum eine erbschaftsteuerrechtliche Überbegünstigung des Betriebsvermögens zu verzeichnen wäre.

Selbst wenn die begünstigte Besteuerung des Betriebsvermögens nach dem Recht der EU eine rechtswidrige staatliche Beihilfe darstellen sollte, berührte dies nicht die nationale Besteuerung des erbschaftsteuerlichen Erwerbs von Privatvermögen.

Sieht das FG von einer Vorlage an das BVerfG ab, liegt darin kein Verfahrensmangel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO. Die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen ist eine materiell-rechtliche und keine verfahrensrechtliche Frage.

Das FG ist als erstinstanzliches Gericht nur berechtigt, nicht aber verpflichtet, eine Vorabentscheidung des EuGH einzuholen.

BfH, Beschluss v. 17.1.2022, II B 49/21

7. April 2022/von Ulrike Fuldner
https://rechtsanwaeltin-fuldner-steuerrecht.de/wp-content/uploads/2017/08/icon.png 179 180 Ulrike Fuldner https://rechtsanwaeltin-fuldner-steuerrecht.de/wp-content/uploads/2021/01/layout-logo.png Ulrike Fuldner2022-04-07 17:23:452022-04-07 17:23:47Erbschaftsbesteuerung des Privatvermögens – Verstoß gegen das Sozialstaatsprinzip und das Beihilfenrecht der Union?
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