• Xing
  • VIDEOS STEUERN
  • VIDEOS RECHT
  • MANDANTEN-MERKBLÄTTER/DOWNLOAD
  • KONTAKT
Telefon: 06021 / 930425
Rechtsanwalt Erbrecht Steuerrecht Familienrecht Aschaffenburg
  • HOME
  • ULRIKE FULDNER
  • RECHTSGEBIETE
  • PUBLIKATIONEN
  • Fachinfos
  • Menü Menü

Streit um Einziehung eines nach der Gesellschafterliste nicht existenten Geschäftsanteils

Fachinfos, Gesellschaftsrecht

Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist durch die negative Legitimationswirkung des § 16 Abs. 1 S. 1  GmbHG nicht gehindert, einen nach einem möglicherweise fehlgeschlagenen Einziehungsversuch aus der Gesellschafterliste entfernten, aber materiell bestehenden Geschäftsanteil aus einem in der Person des materiell berechtigten Gesellschafters liegenden wichtigen Grund einzuziehen.

BGH, Urteil v. 10.11.2020, II ZR 211/19

13. Dezember 2020/von Ulrike Fuldner
https://rechtsanwaeltin-fuldner-steuerrecht.de/wp-content/uploads/2017/08/icon.png 179 180 Ulrike Fuldner https://rechtsanwaeltin-fuldner-steuerrecht.de/wp-content/uploads/2021/01/layout-logo.png Ulrike Fuldner2020-12-13 14:39:012020-12-13 14:39:02Streit um Einziehung eines nach der Gesellschafterliste nicht existenten Geschäftsanteils

Auflösung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die keine Publikumsgesellschaft ist

Fachinfos, Gesellschaftsrecht

Nach Anerkennung der Rechtsfähigkeit der Außengesellschaft bürgerlichen Rechts) sind Ausgleichsansprüche der Gesellschafter nicht mehr als reine Ansprüche der Gesellschafter untereinander anzusehen, sondern als Sozialansprüche bzw. Sozialverbindlichkeiten der Gesellschaft. Gläubigerin des Anspruchs auf Nachschuss gemäß §  735 BGB ist die Gesellschaft. Dieser Anspruch umfasst auch den Ausgleich eines durch die Rückerstattung von Einlagen entstehenden Fehlbetrags (§ 733 Abs. 2, § 735 Satz 1 Fall 2 BGB). Solange der Gesellschaft noch ein Anspruch auf Nachschuss gemäß § 735 BGB zusteht, ist ihre Vollbeendigung nicht eingetreten. Sie besteht als Rechtssubjekt fort und wird vorbehaltlich einer anderweitigen gesellschaftsvertraglichen Regelung durch ihre Liquidatoren vertreten.

BGH, Urteil v. 27.10.2020, II ZR 150/19

6. Dezember 2020/von Ulrike Fuldner
https://rechtsanwaeltin-fuldner-steuerrecht.de/wp-content/uploads/2017/08/icon.png 179 180 Ulrike Fuldner https://rechtsanwaeltin-fuldner-steuerrecht.de/wp-content/uploads/2021/01/layout-logo.png Ulrike Fuldner2020-12-06 14:10:482020-12-06 14:10:50Auflösung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die keine Publikumsgesellschaft ist

Keine Geltung eines umfassenden vertraglichen Wettbewerbsverbots für Gesellschafter nach Austritt

Fachinfos, Gesellschaftsrecht

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein an einen Gesellschafter gerichtetes umfassendes Wettbewerbsverbot in dem Gesellschaftsvertrag einer GmbH im Lichte von Art.  12 Abs. 1 GG einschränkend in dem Sinne auszulegen, dass es nur bis zum wirksamen Austritt aus der Gesellschaft gilt. Die Weitergeltung des Wettbewerbsverbots über diesen Zeitpunkt hinaus käme danach einem gegen § 138 BGB i.V.m. Art. 12 GG verstoßenden Berufsverbot gleich.

OLG Nürnberg, Urteil v. 14.10.2020, 12 U 1440/20

 

7. November 2020/von Ulrike Fuldner
https://rechtsanwaeltin-fuldner-steuerrecht.de/wp-content/uploads/2017/08/icon.png 179 180 Ulrike Fuldner https://rechtsanwaeltin-fuldner-steuerrecht.de/wp-content/uploads/2021/01/layout-logo.png Ulrike Fuldner2020-11-07 13:34:242020-11-07 13:34:25Keine Geltung eines umfassenden vertraglichen Wettbewerbsverbots für Gesellschafter nach Austritt

Feststellung der Nichtigkeit eines Beschlusses über die Entlastung der Komplementärin einer GmbH & Co. KG

Fachinfos, Gesellschaftsrecht

1. Die vorbehaltlose Entlastung der Komplementärin einer GmbH & Co. KG durch ihre Mitgesellschafter bewirkt zugleich die Entlastung des Geschäftsführers der Komplementär-GmbH im Verhältnis zur Kommanditgesellschaft.

2. Der Geschäftsführer der Komplementärin einer personalistisch strukturierten GmbH & Co. KG hat bei der Führung der Geschäfte der Gesellschaft auch dann die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden, wenn er Gesellschafter der Kommanditgesellschaft ist.

BGH, Urteil v. 22.9.2020, II ZR 141/19

7. November 2020/von Ulrike Fuldner
https://rechtsanwaeltin-fuldner-steuerrecht.de/wp-content/uploads/2017/08/icon.png 179 180 Ulrike Fuldner https://rechtsanwaeltin-fuldner-steuerrecht.de/wp-content/uploads/2021/01/layout-logo.png Ulrike Fuldner2020-11-07 13:29:272020-11-07 13:29:29Feststellung der Nichtigkeit eines Beschlusses über die Entlastung der Komplementärin einer GmbH & Co. KG

Kündigungsfrist für Geschäftsführerdienstverträge –

Fachinfos, Gesellschaftsrecht

Die gesetzliche Kündigungsfrist für Geschäftsführerdienstverträge, die keine Arbeitsverträge sind, folgt aus § 621 BGB.

Eine Weisungsgebundenheit des GmbH-Geschäftsführers, die so stark ist, dass sie auf einen Status als Arbeitnehmer schließen lässt, kommt allenfalls in extremen Ausnahmefällen in Betracht.

§ 622 BGB ist nur auf die Kündigung von Arbeitsverhältnissen anzuwenden. Wegen der für freie Dienstverhältnisse bestehenden Regelung in §  621 BGB fehlt es an einer Regelungslücke, die eine analoge Anwendung der Norm auf die Kündigung eines Geschäftsführerdienstvertrags zuließe.

BAG, Urt. v. 11.6.2020, 2 AZR 374/19

12. September 2020/von Ulrike Fuldner
https://rechtsanwaeltin-fuldner-steuerrecht.de/wp-content/uploads/2017/08/icon.png 179 180 Ulrike Fuldner https://rechtsanwaeltin-fuldner-steuerrecht.de/wp-content/uploads/2021/01/layout-logo.png Ulrike Fuldner2020-09-12 12:21:032020-09-12 12:21:04Kündigungsfrist für Geschäftsführerdienstverträge –

Gesellschafterausschluss bei fehlender Einlage

Fachinfos, Gesellschaftsrecht

Der Gesellschafter einer GmbH kann, obwohl er seine bereits fällig gestellte Einlage noch nicht vollständig erbracht hat, aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden, ohne dass zugleich mit dem Ausschluss ein Beschluss über die Verwertung seines Geschäftsanteils gefasst werden muss.

BGH , Urteil vom 4.8.2020, II ZR 171/19

12. September 2020/von Ulrike Fuldner
https://rechtsanwaeltin-fuldner-steuerrecht.de/wp-content/uploads/2017/08/icon.png 179 180 Ulrike Fuldner https://rechtsanwaeltin-fuldner-steuerrecht.de/wp-content/uploads/2021/01/layout-logo.png Ulrike Fuldner2020-09-12 12:17:082020-09-12 12:17:10Gesellschafterausschluss bei fehlender Einlage

Versicherungspflicht von GmbH-Geschäftsführern

Fachinfos, Gesellschaftsrecht

Ein GmbH-Geschäftsführer, der nicht mehr als 50 % der Anteile am Stammkapital hält, ist grundsätzlich abhängig beschäftigt. Er ist ausnahmsweise nur dann als Selbstständiger anzusehen, wenn er exakt 50% der Anteile am Stammkapital hält oder ihm bei einer geringeren Kapitalbeteiligung nach dem Gesellschaftsvertrag eine umfassende („echte“ oder „qualifizierte“), die gesamte Unternehmenstätigkeit erfassende Sperrminorität eingeräumt ist.

Die Möglichkeit des Aufsichtsrats direkte Weisungen der Gesellschaftsversammlung an die Geschäftsführer zu unterbinden, führt nicht zu einer umfassenden Rechtsmacht des Geschäftsführers.

LSG Baden-Württemberg (8. Senat), Urteil v. 25.10.2019 – L 8 BA 1226/18

Hinweis: Das LSG  hat die Revision zugelassen, da der Frage, ob die Befreiung von Minderheitsgesellschaftern-Geschäftsführern von Weisungen der Gesellschaftsversammlungen durch einen Aufsichtsrat zur Annahme einer umfassenden Rechtsmacht führt, grundsätzliche Bedeutung zukommt (§ 160 Abs. 2 Satz 1 SGG).

12. Juli 2020/von Ulrike Fuldner
https://rechtsanwaeltin-fuldner-steuerrecht.de/wp-content/uploads/2017/08/icon.png 179 180 Ulrike Fuldner https://rechtsanwaeltin-fuldner-steuerrecht.de/wp-content/uploads/2021/01/layout-logo.png Ulrike Fuldner2020-07-12 17:12:322020-07-12 17:12:33Versicherungspflicht von GmbH-Geschäftsführern

Einstweilige Verfügung zur Abhaltung einer Hauptversammlung und Begrenzungen durch COVID-19

Corona-Krise, Gesellschaftsrecht

Die vollständige Untersagung der Durchführung einer Gesellschafterversammlung wird dann als zulässig erachtet, wenn dem Antragsteller die Glaubhaftmachung gelingt, dass die von der Gesellschafterversammlung zu fassenden Beschlüsse an einem besonders gravierenden Mangel leiden und insgesamt nichtig wären.

Eine Nichtigkeit der Beschlüsse wird von der Antragsgegnerin nicht vorgetragen. Diese ergibt sich insbesondere nicht aus der Erwägung heraus, der Vorstand hätte von seinem ihm durch § 1 Abs. 1 COVID-19-Gesetz eingeräumten Ermessen fehlerhaft Gebrauch gemacht. Nach dieser Vorschrift kann der Vorstand Entscheidungen über die Teilnahme der Aktionäre an der Hauptversammlung im Wege elektronischer Kommunikation nach § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG (elektronische Teilnahme), die Stimmabgabe im Wege elektronischer Kommunikation nach § 118 Abs. 2 AktG (Briefwahl), die Teilnahme von Mitgliedern des Aufsichtsrats im Wege der Bild- und Tonübertragung nach § 118 Abs. 3 Satz 2 AktG und die Zulassung der Bild- und Tonübertragung nach § 118 Abs. 4 AktG kann der Vorstand der Gesellschaft auch ohne Ermächtigung durch die Satzung oder eine Geschäftsordnung treffen.

Da § 1 Abs. 1 COVID-19-Gesetz eine virtuelle Hauptversammlung zulässt, kann auch nicht von einem Verstoß gegen das Wesen der Aktiengesellschaft im Sinne des § 241 Nr. 3 1. Alt. AktG ausgegangen werden.

LG München, Beschluss v. 26.5.2020, 5 HK O 6378/20

23. Juni 2020/von Ulrike Fuldner
https://rechtsanwaeltin-fuldner-steuerrecht.de/wp-content/uploads/2017/08/icon.png 179 180 Ulrike Fuldner https://rechtsanwaeltin-fuldner-steuerrecht.de/wp-content/uploads/2021/01/layout-logo.png Ulrike Fuldner2020-06-23 16:26:402020-06-23 16:45:08Einstweilige Verfügung zur Abhaltung einer Hauptversammlung und Begrenzungen durch COVID-19

Konkludente Beendigung des Anstellungsvertrages bei einvernehmlicher Abberufung eines Geschäftsführers

Fachinfos, Gesellschaftsrecht

Die  Abberufung als Geschäftsführer hat generell keinen Einfluss auf den Bestand des Anstellungsvertragss. Denn die Abberufung beinhaltet nicht automatisch eine Kündigung des Anstellungsvertrages. Das ergobt sich schon daraus, dass dafür andere Fristen zu beachten seien.

Es kann jedoch eine automatische Beendigung des Anstellungsvertrages bei Erreichen der Regelaltersgrenze in der Rentenversicherung auch dann eintreten, wenn die Gesellschaft das Verhalten des Geschäftsführers so verstehen durfte, dass er auch ohne ausdrückliche Vereinbarung mit einer solchen Regelung einverstanden war.

LG Osnabrück, Urteil v. 18.3.2020, 18 O 428/18

Hinweis: Berufung beim OLG Osnabrück unter Az. 6 U 140/20

21. Mai 2020/von Ulrike Fuldner
https://rechtsanwaeltin-fuldner-steuerrecht.de/wp-content/uploads/2017/08/icon.png 179 180 Ulrike Fuldner https://rechtsanwaeltin-fuldner-steuerrecht.de/wp-content/uploads/2021/01/layout-logo.png Ulrike Fuldner2020-05-21 10:50:382020-05-21 10:50:39Konkludente Beendigung des Anstellungsvertrages bei einvernehmlicher Abberufung eines Geschäftsführers

§ 64 Satz 1 GmbHG ist kein Schutzgesetz i.S.d. § 823 Abs. 2 BGB

Fachinfos, Gesellschaftsrecht

Der Gläubiger einer GmbH kann den Erstattungsanspruch der Gesellschaft nicht selbst unmittelbar gegen einen Gesellschafter verfolgen, auch nicht bei einem Verstoß gegen § 73 Abs. 1 GmbHG.

§ 73 Abs. 1 GmbHG:Die Verteilung darf nicht vor Tilgung oder Sicherstellung der Schulden der Gesellschaft und nicht vor Ablauf eines Jahres seit dem Tage vorgenommen werden, an welchem die Aufforderung an die Gläubiger (§ 65 Abs. 2 GmbHG) in den Gesellschaftsblättern erfolgt ist.

BGH, Urteil v. 19.11.2019, II ZR 233/18

15. Februar 2020/von Ulrike Fuldner
https://rechtsanwaeltin-fuldner-steuerrecht.de/wp-content/uploads/2017/08/icon.png 179 180 Ulrike Fuldner https://rechtsanwaeltin-fuldner-steuerrecht.de/wp-content/uploads/2021/01/layout-logo.png Ulrike Fuldner2020-02-15 18:36:532020-02-15 18:38:25§ 64 Satz 1 GmbHG ist kein Schutzgesetz i.S.d. § 823 Abs. 2 BGB
Seite 1 von 7123›»

Kategorien

  • Archiv 2007 – 2014
  • Corona-Krise
  • Fachinfos
    • Arbeitsrecht
    • Erbrecht
    • Familienrecht
    • Forderungsmanagement
    • Gesellschaftsrecht
    • Insolvenzrecht
    • Mietrecht
    • Sonstiges Recht
    • Steuerrecht
    • Verbraucherrecht

RECHTSANWALT ULRIKE FULDNER
Taunusstraße 1
63743 Aschaffenburg
Telefon: 06021 / 930425
E-Mail: u.fuldner@rechtsanwaeltin-fuldner-steuerrecht.de
Web: www.rechtsanwaeltin-fuldner-steuerrecht.de

Nach oben scrollen

Diese Website benutzt Cookies. Wenn du die Website weiter nutzt, gehen wir von deinem Einverständnis aus.

AkzeptierenAblehnenEinstellungen

Cookie and Privacy Settings



Wie wir Cookies verwenden

Wir können Cookies anfordern, die auf Ihrem Gerät eingestellt werden. Wir verwenden Cookies, um uns mitzuteilen, wenn Sie unsere Websites besuchen, wie Sie mit uns interagieren, Ihre Nutzererfahrung verbessern und Ihre Beziehung zu unserer Website anpassen.

Klicken Sie auf die verschiedenen Kategorienüberschriften, um mehr zu erfahren. Sie können auch einige Ihrer Einstellungen ändern. Beachten Sie, dass das Blockieren einiger Arten von Cookies Auswirkungen auf Ihre Erfahrung auf unseren Websites und auf die Dienste haben kann, die wir anbieten können.

Wichtige Website Cookies

Diese Cookies sind unbedingt erforderlich, um Ihnen die auf unserer Webseite verfügbaren Dienste (auch auf die Funktion des Cookies Buttons) und Funktionen zur Verfügung zu stellen.

Da diese Cookies für die auf unserer Webseite verfügbaren Dienste und Funktionen unbedingt erforderlich sind, hat die Ablehnung Auswirkungen auf die Funktionsweise unserer Webseite. Sie können Cookies jederzeit blockieren oder löschen, indem Sie Ihre Browsereinstellungen ändern und das Blockieren aller Cookies auf dieser Webseite erzwingen. Sie werden jedoch immer aufgefordert, Cookies zu akzeptieren / abzulehnen, wenn Sie unsere Website erneut besuchen.

Wir respektieren es voll und ganz, wenn Sie Cookies ablehnen möchten. Um zu vermeiden, dass Sie immer wieder nach Cookies gefragt werden, erlauben Sie uns bitte, einen Cookie für Ihre Einstellungen zu speichern. Sie können sich jederzeit abmelden oder andere Cookies zulassen, um unsere Dienste vollumfänglich nutzen zu können. Wenn Sie Cookies ablehnen, werden alle gesetzten Cookies auf unserer Domain entfernt.

Wir stellen Ihnen eine Liste der von Ihrem Computer auf unserer Domain gespeicherten Cookies zur Verfügung. Aus Sicherheitsgründen können wie Ihnen keine Cookies anzeigen, die von anderen Domains gespeichert werden. Diese können Sie in den Sicherheitseinstellungen Ihres Browsers einsehen.


Andere externe Dienste

Wir verwenden auch verschiedene externe Dienste wie Google Webfonts, Google Maps und externe Videoanbieter. Da diese Anbieter möglicherweise personenbezogene Daten wie Ihre IP-Adresse sammeln, können Sie diese hier blockieren. Bitte beachten Sie, dass dies die Funktionalität und das Erscheinungsbild unserer Website stark beeinträchtigen kann. Änderungen werden wirksam, sobald Sie die Seite neu laden.

Google Webfont-Einstellungen:


Google Maps:

Datenschutz-Bestimmungen

Sie können unsere Cookies und Datenschutzeinstellungen im Detail auf unserer Datenschutzrichtlinie nachlesen.

Datenschutz
Einstellungen Akzeptieren Ablehnen
Nachrichtenleiste öffnen