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Streit der Eltern über Corona-Schutzimpfung für 16-jähriges Kind

Corona-Krise, Familienrecht

1. Auch bei vorhandener Einwilligungsfähigkeit in eine Corona-Schutzimpfung bei einem fast 16-jährigen Kind iSd § 630d BGB bedarf es eines Co-Konsenses mit den sorgeberechtigten Eltern. Können diese sich in dieser Frage nicht einigen, ist eine Entscheidung nach §1628 BGB herbeizuführen.

2. Die Entscheidung über die Durchführung der Corona-Impfung mit einem mRNA-Impfstoff ist bei einer vorhandenen Empfehlung der Impfung durch die Ständige Impfkommission (STIKO) und bei einem die Impfung befürwortenden Kindeswillen auf denjenigen Elternteil zu übertragen, der die Impfung befürwortet.

OLG Frankfurt/M., Beschluss v. 17.8.2021, 6 UF 120/21

2. Januar 2022/von Ulrike Fuldner
https://rechtsanwaeltin-fuldner-steuerrecht.de/wp-content/uploads/2017/08/icon.png 179 180 Ulrike Fuldner https://rechtsanwaeltin-fuldner-steuerrecht.de/wp-content/uploads/2021/01/layout-logo.png Ulrike Fuldner2022-01-02 18:16:012022-01-02 18:16:02Streit der Eltern über Corona-Schutzimpfung für 16-jähriges Kind

Familiengericht: Entscheidungsbefugnis hinsichtlich der Zustimmung zu Impfungen gegen das Corona-Virus SARS-CoV-2 beim Kind

Corona-Krise, Familienrecht

1. Die Entscheidungsbefugnis hinsichtlich der Zustimmung zu Impfungen gegen das Corona-Virus SARS-CoV-2mit einem mRNA-Impfstoff ist bei einer vorhandenen Empfehlung einer Impfung durch die Ständige Impfkommission (STIKO) und mangels entgegenstehender besonderer Impfrisiken beim Kind auf denjenigen Elternteil zu übertragen ist, der die Impfung befürwortet.

2. Der Übertragung der Entscheidungsbefugnis im Wege der einstweiligen Anordnung steht nicht entgegen, dass mit der Durchführung der Impfungen die Hauptsache vorweggenommen wird, soweit ein dringendes Bedürfnis für ein sofortiges Tätigwerden notwendig ist. Dies ist grundsätzlich im Hinblick auf die sog. vierte Infektionswelle zu bejahen. Allerdings ist unabhängig von der Frage des Bestehens einer Impfempfehlung für eine eventuelle spätere Auffrischungsimpfung (sog. Booster-Impfung) das Eilbedürfnis zu verneinen.

OLG Rostock, Beschluss v. 10.12.201, 10 UF 121/21

2. Januar 2022/von Ulrike Fuldner
https://rechtsanwaeltin-fuldner-steuerrecht.de/wp-content/uploads/2017/08/icon.png 179 180 Ulrike Fuldner https://rechtsanwaeltin-fuldner-steuerrecht.de/wp-content/uploads/2021/01/layout-logo.png Ulrike Fuldner2022-01-02 18:11:132022-01-02 18:11:14Familiengericht: Entscheidungsbefugnis hinsichtlich der Zustimmung zu Impfungen gegen das Corona-Virus SARS-CoV-2 beim Kind

Neue Düsseldorfer Tabelle ab 1. Januar 2022

Fachinfos, Familienrecht

Ab dem 1. Januar 2022 gilt die aktualisierte Düsseldorfer Tabelle. Für Kinder der ersten Altersstufe (bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres) beträgt der Mindestunterhalt danach 396 Euro statt zuvor 393 Euro. Die ersten zehn Einkommensgruppen der Tabelle (Einkommen bis zu 5.500 EUR) bleiben gegenüber 2021 unverändert.

Weitere Einkommensgruppen sind hinzugekommen, beginnend mit (bereinigtem) Einkommen von 5.501,00 Euro. Die Tabelle endet jetzt mit einem (bereinigtem) Einkommen von 11.000,00 Euro.

In der barrierefreien Version steht Ihnen hier die Tabelle neben weiteren Informationen rund um das Unterhaltrecht zur Verfügung.

https://www.justiz.nrw/BS/broschueren_hilfen/dtabelle/index.php

2. Januar 2022/von Ulrike Fuldner
https://rechtsanwaeltin-fuldner-steuerrecht.de/wp-content/uploads/2017/08/icon.png 179 180 Ulrike Fuldner https://rechtsanwaeltin-fuldner-steuerrecht.de/wp-content/uploads/2021/01/layout-logo.png Ulrike Fuldner2022-01-02 17:54:542022-01-02 17:54:55Neue Düsseldorfer Tabelle ab 1. Januar 2022

Entlassung eines Betreuers bei fehlender Eignung

Familienrecht

1. Für die Entlassung eines Betreuers gemäß § 1908b Abs.  1 BGB genügt jeder Grund, der ihn ungeeignet im Sinne des § 1897 Abs.  1 BGB macht. Eine konkrete Schädigung des Betroffenen oder seiner finanziellen Interessen braucht noch nicht eingetreten zu sein. In der Regel wird das Gericht vor der Entlassung aber die Mittel der Aufsicht und des Weisungsrechts einzusetzen haben.

2. Erkenntnisse, die den Schluss darauf rechtfertigen, dass die Eignung des Betreuers nicht mehr gewährleistet ist, können sich nicht nur aus dem konkreten Betreuungsverfahren, sondern auch aus Vorgängen im Zusammenhang mit der Führung anderer Betreuungen ergeben.

BGH, Beschluss v. 15.9.2021, XII ZB 317/21

21. November 2021/von Ulrike Fuldner
https://rechtsanwaeltin-fuldner-steuerrecht.de/wp-content/uploads/2017/08/icon.png 179 180 Ulrike Fuldner https://rechtsanwaeltin-fuldner-steuerrecht.de/wp-content/uploads/2021/01/layout-logo.png Ulrike Fuldner2021-11-21 14:28:442021-11-21 14:28:45Entlassung eines Betreuers bei fehlender Eignung

Nutzungsentschädigung bei Getrenntleben in der Ehewohnung

Fachinfos, Familienrecht

Im Fall der Aufteilung der Ehewohnung unter den Ehegatten entspricht eine Nutzungsvergütung in der Regel nicht der Billigkeit. Etwas anderes kommt dann in Betracht, wenn der Antragsteller darlegt, dass sich die finanziellen Verhältnisse in einer Weise darstellen, dass die Verpflichtungen einseitig zu seinen Lasten verteilt sind.

Da die Beteiligten ihre finanziellen Verhältnisse während der intakten Ehe in einer bestimmten Weise geregelt haben, ist jedoch im Ansatz davon auszugehen, dass die bestehende Lastenverteilung der Billigkeit entspricht und sich nicht durch die Trennung der Eheleute innerhalb der gemeinsamen Wohnung geändert hat.

OLG Hamburg, Beschluss v. 31.8.2021, 12 WF 81/21

30. Oktober 2021/von Ulrike Fuldner
https://rechtsanwaeltin-fuldner-steuerrecht.de/wp-content/uploads/2017/08/icon.png 179 180 Ulrike Fuldner https://rechtsanwaeltin-fuldner-steuerrecht.de/wp-content/uploads/2021/01/layout-logo.png Ulrike Fuldner2021-10-30 12:15:012021-10-30 12:15:03Nutzungsentschädigung bei Getrenntleben in der Ehewohnung

Gemeinsame elterliche Sorge – Brasilienreise in Corona-Zeiten

Corona-Krise, Familienrecht

Der Streit der Eltern über eine Brasilienreise des Kindes während der CoronaPandemie stellt die Kindeswohldienlichkeit der gemeinsamen elterlichen Sorge nicht in Frage, wenn die Eltern in anderen wesentlichen Fragen Einigkeit erzielen konnten.

Der Umstand. dass der Kindesvater eine etwaige Reise des Kindes nach Brasilien von seiner Zustimmung abhängig machen möchte, steht der gemeinsamen Ausübung des Aufenthaltsbestimmungsrechts nicht entgegen. Unabhängig von der Frage, ob die Entscheidung über eine Brasilienreise inhaltlich das Aufenthaltsbestimmungsrecht betrifft, ist der hierüber geführte Streit nicht geeignet, die Kindeswohldienlichkeit der gemeinsamen elterlichen Sorge in Frage zu stellen, denn über die Sinnhaftigkeit einer derartigen Reise in Zeiten der Corona-Pandemie lässt sich – je nach Infektionslage – auch unter ansonsten kooperationswilligen Eltern trefflich streiten. Im Übrigen hat der Kindesvater im Rahmen seiner Anhörung deutlich gemacht, dass er sein Einverständnis hierzu nur ablehnt, „solange M… nicht geimpft ist und die Pandemie fortbesteht“. Eine grundlegende Kooperationsunwilligkeit oder gar die Motivation, Verbote aussprechen zu wollen, kommt in dieser Haltung nicht zum Ausdruck.

OLG Zweibrücken, Beschluss v. 5.8.2021, 2 UF 111/21

22. September 2021/von Ulrike Fuldner
https://rechtsanwaeltin-fuldner-steuerrecht.de/wp-content/uploads/2017/08/icon.png 179 180 Ulrike Fuldner https://rechtsanwaeltin-fuldner-steuerrecht.de/wp-content/uploads/2021/01/layout-logo.png Ulrike Fuldner2021-09-22 13:57:162021-09-22 14:04:21Gemeinsame elterliche Sorge – Brasilienreise in Corona-Zeiten

Beschleunigungsbeschwerde in einer Kindschaftssache

Fachinfos, Familienrecht

1. Das Beschleunigungsgebot aus § 155 Abs. 1 FamFG gilt in jeder Lage des Verfahrens und ist unter anderem bei der Anberaumung von Terminen, bei der Fristsetzung für die Abgabe eines Gutachtens oder der Bekanntgabe von Entscheidungen zu beachten.

2. Maßstab der beschleunigten Verfahrensführung ist das in allen Phasen des Verfahrens vorrangig zu beachtende Gebot der individuellen Orientierung am Kindeswohl aus § 1697a BGB.

OLG Braunschweig, Beschluss v. 16.8.2021, I – WF 97/21

22. September 2021/von Ulrike Fuldner
https://rechtsanwaeltin-fuldner-steuerrecht.de/wp-content/uploads/2017/08/icon.png 179 180 Ulrike Fuldner https://rechtsanwaeltin-fuldner-steuerrecht.de/wp-content/uploads/2021/01/layout-logo.png Ulrike Fuldner2021-09-22 13:52:112021-09-22 13:52:13Beschleunigungsbeschwerde in einer Kindschaftssache

Kindschaftsrecht: Wechselmodell statt Umgangsmodell

Fachinfos, Familienrecht

Ein funktionierendes Umgangsmodell, das dem konstant geäußerten Willen der Kinder entspricht, ist nicht zugunsten eines Wechselmodells bei mangelnder Kommunikations- und Kooperationsbereitschaft abzuändern.

Können sich Eltern über die Regelung des Umgangs nicht untereinander einigen, ist das Gericht gehalten, eine Umgangsregelung zu treffen, die dem Wohl der Kinder am besten entspricht. Dem Kindeswillen kommt – abhängig vom Alter und von der individuellen Reife des Kindes – im Umgangsverfahren eine hohe Bedeutung zu. Langzeitstudien deuten darauf hin, dass ein den Kindern „aufgedrängter“ Umgang von diesen als Belastung empfunden wird und das Verhältnis zum umgangsberechtigten Elternteil negativ beeinflusst. Der Kindeswille hat eine doppelte Funktion. Zum einen ist er Ausdruck der empfundenen Personenbindung, die auch nonverbal, z.B. durch ein freudiges zu gehen auf den Umgangselternteil, zum Ausdruck gebracht werden kann und in dieser Funktion unabhängig vom Alter des Kindes ist. Zum anderen ist er Akt der Selbstbestimmung, wobei diese Funktion mit steigendem Alter an Bedeutung gewinnt. Damit korreliert die Bedeutung des Kindeswillens mit dem Alter des Kindes. Eine feste Altersgrenze für die Maßgeblichkeit des Kindeswillens in seiner Funktion als Ausdruck seiner Selbstbestimmung gibt es nicht. In der Regel wird bei Kindern ab dem 11.-13. Lebensjahr davon ausgegangen, dass sie zur Entwicklung eines selbstbestimmten Willens fähig sind.

OLG Frankfurt/M., Beschluss v. 6.7.2021, 3 UF 144/20.

13. September 2021/von Ulrike Fuldner
https://rechtsanwaeltin-fuldner-steuerrecht.de/wp-content/uploads/2017/08/icon.png 179 180 Ulrike Fuldner https://rechtsanwaeltin-fuldner-steuerrecht.de/wp-content/uploads/2021/01/layout-logo.png Ulrike Fuldner2021-09-13 11:16:542021-09-13 11:16:55Kindschaftsrecht: Wechselmodell statt Umgangsmodell

Abweichung vom Stichtag für das Endvermögen im Zugewinn

Fachinfos, Familienrecht

Wurde der Scheidungsantrag verfrüht gestellt, kann der Berufung auf den Stichtag des § 1384 BGB ggf. der Einwand des Rechtsmissbrauchs (§ 242 BGB) entgegenstehen. Dies setzt voraus, dass das Ergebnis ohne Korrektur des Stichtages grob unbillig erscheint und die Gewährung des Ausgleichsanspruchs in der vom Gesetz vorgegebenen Art und Weise dem Gerechtigkeitsempfinden in unerträglicher Weise widersprechen würde. Erforderlich sind konkrete Anhaltspunkte dafür, dass durch den verfrühten Scheidungsantrag in illoyaler Weise verhindert werden soll, dass der andere Ehegatte an einer konkret absehbaren erheblichen Vermögensmehrung teilhat.

OLG Brandenburg, Beschluss v. 18.2.2021, 9 UF 168/20

18. Juli 2021/von Ulrike Fuldner
https://rechtsanwaeltin-fuldner-steuerrecht.de/wp-content/uploads/2017/08/icon.png 179 180 Ulrike Fuldner https://rechtsanwaeltin-fuldner-steuerrecht.de/wp-content/uploads/2021/01/layout-logo.png Ulrike Fuldner2021-07-18 18:19:082021-07-18 18:19:10Abweichung vom Stichtag für das Endvermögen im Zugewinn

Zum Anspruch auf Herausgabe der Ehewohnung

Fachinfos, Familienrecht

Der aus dem Eigentum folgende Herausgabeanspruch eines Ehegatten ist auch nach Rechtskraft der Scheidung nicht zulässigerweise als sonstige Familiensache im Sinne des § 266 Absatz 1 Nummer 3 FamFG durchsetzbar, solange der Anwendungsbereich des § 1568a BGB und damit das Ehewohnungsverfahren nach § 200 Abs. 1 Nr. 2 FamFG eröffnet ist.

BGH, Beschluss v. 10.3.2021, X II ZB 243/20

18. Juli 2021/von Ulrike Fuldner
https://rechtsanwaeltin-fuldner-steuerrecht.de/wp-content/uploads/2017/08/icon.png 179 180 Ulrike Fuldner https://rechtsanwaeltin-fuldner-steuerrecht.de/wp-content/uploads/2021/01/layout-logo.png Ulrike Fuldner2021-07-18 18:14:472021-07-18 18:14:49Zum Anspruch auf Herausgabe der Ehewohnung
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