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Betriebskostenabrechnung: Mieter darf auch Einsicht in Zahlungsbelege fordern

Mietrecht

Das Recht des Mieters auf Einsicht in die Belege einer Betriebskostenabrechnung erstreckt sich auch auf die zugrundeliegenden Zahlungsbelege.

Zu den Abrechnungsunterlagen, auf die sich das Einsichtsrecht des Mieters bezieht, gehören neben den Rechnungen auch die dazugehörigen Zahlungsbelege über die in der Abrechnung auf die Mieter umgelegten Betriebskosten. Denn mit Hilfe dieser Belege wird der Mieter in die Lage versetzt, die Berechtigung der jeweils in Rechnung gestellten Beträge zu überprüfen.

Der Darlegung eines besonderen Interesses bedarf es dabei nicht, es genügt vielmehr das allgemeine Interesse des Mieters, die Tätigkeit des abrechnungspflichtigen Vermieters zu kontrollieren. Dies gilt  auch für die Einsichtnahme in die Zahlungsbelege, und zwar unabhängig davon, ob der Vermieter nach dem Abflussprinzip oder nach dem Leistungsprinzip abrechnet oder bei den unterschiedlichen Betriebskostenarten teils die eine, teils die andere Abrechnungsmethode anwendet.

BGH, Urteil v. 9.12.2020, VIII ZR 118/19

6. Januar 2021/von Ulrike Fuldner
https://rechtsanwaeltin-fuldner-steuerrecht.de/wp-content/uploads/2017/08/icon.png 179 180 Ulrike Fuldner https://rechtsanwaeltin-fuldner-steuerrecht.de/wp-content/uploads/2021/01/layout-logo.png Ulrike Fuldner2021-01-06 17:35:042021-01-06 17:35:06Betriebskostenabrechnung: Mieter darf auch Einsicht in Zahlungsbelege fordern

Corona-Krise: Anhörung des Betroffenen im Betreuungsverfahren grundsätzlich erforderlich

Corona-Krise, Familienrecht

Das Beschwerdegericht darf nicht von der erneuten persönlichen Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren absehen, wenn von dieser neue Erkenntnisse zu erwarten sind, was etwa dann der Fall ist, wenn das Beschwerdegericht für seine Entscheidung eine neue Tatsachengrundlage wie ein neues Sachverständigengutachten heranzieht oder der Betroffene einen gegenüber dem erstinstanzlichen Verfahren geänderten Betreuerwunsch mitteilt.

Der pauschale Verweis des Gerichts auf die mit der Corona-Pandemie ver-bundenen Gesundheitsgefahren ist nicht geeignet, das Absehen von der persönlichen Anhörung des Betroffenen zu rechtfertigen.

BGH, Beschluss v. 18.11.2020, XII ZB 179/20

6. Januar 2021/von Ulrike Fuldner
https://rechtsanwaeltin-fuldner-steuerrecht.de/wp-content/uploads/2017/08/icon.png 179 180 Ulrike Fuldner https://rechtsanwaeltin-fuldner-steuerrecht.de/wp-content/uploads/2021/01/layout-logo.png Ulrike Fuldner2021-01-06 17:22:502021-01-06 17:22:52Corona-Krise: Anhörung des Betroffenen im Betreuungsverfahren grundsätzlich erforderlich

Arbeitgeber darf Maskenpflicht anordnen

Arbeitsrecht, Corona-Krise

Der Kläger ist bei der Beklagten als Verwaltungsmitarbeiter im Rathaus beschäftigt. Die Beklagte ordnete mit Schreiben vom 06.05.2020 mit Wirkung zum 11.5.2020 in den Räumlichkeiten des Rathauses das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung für Besucher und Beschäftigte an.Der Kläger legte ein Attest vor, das ihn ohne Angabe von Gründen von der Maskenpflicht befreite. Sein Arbeitgeber wies ihn daraufhin an, ein Gesichtsvisier beim Betreten des Rathauses und bei Gängen über die Flure und in Gemeinschaftsräumen zu tragen.Der Kläger legte ein neues Attest vor, das ihn wiederum ohne Angabe von Gründen von der Pflicht zum Tragen von Gesichtsvisierenjeglicher Art befreite. Ohne Gesichtsbedeckung wollte die Beklagte den Kläger nicht im Rathaus beschäftigen.

Mit einem Antrag auf Erlasseiner einstweiligen Verfügung begehrte der Kläger im Eilverfahren seine Beschäftigung imRathaus ohne Gesichtsbedeckung; alternativ wollte er im Homeoffice beschäftigt werden. Der Antrag blieb erfolglos.

Arbeitsgericht Siegburg, Urteil v. 16.12.2020, 4 Ga 18/10

Quelle: Pressemitteilung des Arbeitsgerichts Siegburg 1/2021 v. 4.1.2021

Hinweis: Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Gegen das Urteil kann Berufung beim Landesarbeitsgericht Köln eingelegt werden.

6. Januar 2021/von Ulrike Fuldner
https://rechtsanwaeltin-fuldner-steuerrecht.de/wp-content/uploads/2017/08/icon.png 179 180 Ulrike Fuldner https://rechtsanwaeltin-fuldner-steuerrecht.de/wp-content/uploads/2021/01/layout-logo.png Ulrike Fuldner2021-01-06 17:15:282021-01-06 17:15:29Arbeitgeber darf Maskenpflicht anordnen

Corona: Weiter kein Betrieb von Hundeschulen in Nordrhein-Westfalen erlaubt

Corona-Krise, Sonstiges Recht

Das OVG Münster hat entschieden, dass die Einzel- und Gruppenausbildung in Hundeschulen weiterhin nicht stattfinden darf. Unter den weit zu verstehenden Begriff außerschulischer Bildungsangebote falle auch der Betrieb einer Hundeschule, in der es um die Unterrichtung von und Wissensvermittlung gegenüber den Hundehaltern gehe. Soweit etwa in „Welpenkursen“ auch die Sozialisierung mit Artgenossen oder das Erlernen spezifischer Verhaltensweisen durch den Hund eine Rolle spiele, ändere dies nichts daran, dass auch hierbei eine Anleitung der Hundehalter im Umgang mit dem Hund erforderlich sein dürfte.

OVG Münster, Urteil v. 30.12.2020, 13 B 1787/20.NE

Quelle: Pressemitteilung des OVG Münster v. 30.12.2020

6. Januar 2021/von Ulrike Fuldner
https://rechtsanwaeltin-fuldner-steuerrecht.de/wp-content/uploads/2017/08/icon.png 179 180 Ulrike Fuldner https://rechtsanwaeltin-fuldner-steuerrecht.de/wp-content/uploads/2021/01/layout-logo.png Ulrike Fuldner2021-01-06 17:09:202021-01-06 17:09:21Corona: Weiter kein Betrieb von Hundeschulen in Nordrhein-Westfalen erlaubt

Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten für ein Luxusfahrzeug nach einem Verkehrsunfall.

Fachinfos, Sonstiges Recht

Grundsätzlich darf im Haftpflichtschadenfall ein typengleiches Luxusfahrzeug als Ersatz angemietet werden.
Das gilt aber nicht völlig schrankenlos: Einem Geschädigten kann es zugemutet werden, für kurze Zeit – hier elf Tage – auf eine Luxusausstattung, das Prestige und/oder die besondere Fahrfreude eines Sportwagens zu verzichten, wenn ein typengleiches Fahrzeug nur für eine besonders hohe Miete erhältlich ist (hier das Vierfache des Tagespreises für ein Fahrzeug der höchsten Klassen nach den Schwacke- und Fraunhofer-Listen).

OLG Celle, Urteil v. 25.11.2020, 14 U 93/20

6. Januar 2021/von Ulrike Fuldner
https://rechtsanwaeltin-fuldner-steuerrecht.de/wp-content/uploads/2017/08/icon.png 179 180 Ulrike Fuldner https://rechtsanwaeltin-fuldner-steuerrecht.de/wp-content/uploads/2021/01/layout-logo.png Ulrike Fuldner2021-01-06 16:58:402021-01-06 16:58:41Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten für ein Luxusfahrzeug nach einem Verkehrsunfall.

Anscheinsbeweis gegen den Auffahrenden bei Auffahrunfall

Fachinfos, Sonstiges Recht

1. Gegen den Auffahrenden spricht der Anscheinsbeweis für eine schuldhafte Unfallverursachung, sofern nicht besondere Umstände vorliegen, die gegen die Typizität des Geschehens sprechen.
2. Auch im Falle eines Kettenauffahrunfalls kann nach den Umständen des Einzelfalls ein Anscheinsbeweis gegen den ersten Auffahrenden sprechen.
3. Der Hintermann muss grundsätzlich, wenn keine atypische Konstellation vorliegt, mit einem plötzlichen scharfen Bremsen des Vorausfahrenden rechnen; der gegen den Auffahrenden sprechende Anscheinsbeweis ist in dem Fall nicht erschüttert.
4. Der Auffahrende haftet auch bei unverhofft starkem Bremsen des Vorausfahrenden ohne zwingenden Grund in der Regel überwiegend (hier: 70:30).

OLG Celle, Urteil v. 16.12.2020, 14 U 87/20

6. Januar 2021/von Ulrike Fuldner
https://rechtsanwaeltin-fuldner-steuerrecht.de/wp-content/uploads/2017/08/icon.png 179 180 Ulrike Fuldner https://rechtsanwaeltin-fuldner-steuerrecht.de/wp-content/uploads/2021/01/layout-logo.png Ulrike Fuldner2021-01-06 16:55:432021-01-06 16:55:44Anscheinsbeweis gegen den Auffahrenden bei Auffahrunfall

Pauschalreisevertrag: Haftung des Reiseveranstalters für unrichtige mündliche Erklärungen des Reisebüros

Fachinfos, Sonstiges Recht

1. Der Reiseveranstalter muss sich grundsätzlich alle inhaltlich unrichtigen Erklärungen des Personals des von ihm mit der Vermittlung von Pauschalreisen betrauten Reisebüros – etwa über Einreisebestimmungen am Zielort oder an einem Zwischenziel – zurechnen lassen.
2.Das gilt grundsätzlich auch dann, wenn der dem Reisenden übergebene Reiseprospekt (oder ein vergleichbares elektronisches Dokument) in einem Anhang die zutreffenden Informationen erhält; es gilt der Grundsatz des Vorrangs des gesprochenen Wortes.
3. Die Zurechnung erfolgt auch, wenn der Reisende sich zum Zeitpunkt der unrichtigen mündlichen Erklärung noch nicht für ein bestimmtes Reiseziel ent-schieden hatte.
4. Der Inhalt ausländischer Einreisebestimmungen lässt sich allein anhand eines – unstreitigen – Parteivorbringens bestimmen.

OLG Celle, Urteil v. 6.8.2020, 11 U 113/19

6. Januar 2021/von Ulrike Fuldner
https://rechtsanwaeltin-fuldner-steuerrecht.de/wp-content/uploads/2017/08/icon.png 179 180 Ulrike Fuldner https://rechtsanwaeltin-fuldner-steuerrecht.de/wp-content/uploads/2021/01/layout-logo.png Ulrike Fuldner2021-01-06 16:53:132021-01-06 16:53:15Pauschalreisevertrag: Haftung des Reiseveranstalters für unrichtige mündliche Erklärungen des Reisebüros

FG darf die vertragliche Kaufpreisaufteilung für Grund und Gebäude nicht durch die mittels der Arbeitshilfe des BMF ermittelte Aufteilung ersetzen

Fachinfos, Steuerrecht

1. Das FG darf eine vertragliche Kaufpreisaufteilung auf Grund und Gebäude, die die realen Wertverhältnisse in grundsätzlicher Weise verfehlt und wirtschaftlich nicht haltbar erscheint, nicht durch die unter Verwendung der Arbeitshilfe des BMF ermittelte Aufteilung ersetzen.

2. Die Arbeitshilfe gewährleistet die von der Rechtsprechung geforderte Aufteilung nach den realen Verkehrswerten von Grund und Gebäude im Hinblick auf die Verengung der zur Verfügung stehenden Bewertungsverfahren auf das (vereinfachte) Sachwertverfahren und die Nichtberücksichtigung eines sog. Orts- oder Regionalisierungsfaktors bei der Ermittlung des Gebäudewerts nicht.

3. Im Fall einer streitigen Grundstücksbewertung ist das FG in der Regel gehalten, gemäß § 81 Abs. 1 FGO das Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für die Bewertung von Grundstücken einzuholen, wenn es nicht ausnahmsweise selbst über die nötige Sachkunde verfügt und diese in den Entscheidungsgründen darlegt.

BFH, Urteil v. 21.7.2020, IX R 26/19

Hinweis: Ar­beits­hil­fe zur Auf­tei­lung ei­nes Ge­samt­kauf­prei­ses für ein be­bau­tes Grund­stück (Kauf­preis­auf­tei­lung) ist als download zu finden unter https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Einkommensteuer/2020-04-02-Berechnung-Aufteilung-Grundstueckskaufpreis.html

 

6. Januar 2021/von Ulrike Fuldner
https://rechtsanwaeltin-fuldner-steuerrecht.de/wp-content/uploads/2017/08/icon.png 179 180 Ulrike Fuldner https://rechtsanwaeltin-fuldner-steuerrecht.de/wp-content/uploads/2021/01/layout-logo.png Ulrike Fuldner2021-01-06 16:40:582021-01-06 16:47:11FG darf die vertragliche Kaufpreisaufteilung für Grund und Gebäude nicht durch die mittels der Arbeitshilfe des BMF ermittelte Aufteilung ersetzen

Erste Tätigkeitsstätte bei Auslands(praxis)semestern

Fachinfos, Steuerrecht

1. Sieht die Studienordnung einer Universität vor, dass Studierende einen Teil des Studiums an einer anderen (weiteren) Hochschule (hier Auslandssemester) absolvieren können bzw. müssen, wird an der anderen Hochschule keine weitere erste Tätigkeitsstätte i.S. des § 9 Abs. 4 Satz 8 EStG begründet.

2. Studierende können daher Unterkunftskosten und Verpflegungsmehraufwendungen, die durch den Besuch der anderen Hochschule veranlasst sind, nach Maßgabe des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5a und Abs. 4a EStG als vorab entstandene Werbungskosten geltend machen.

3. Entsprechendes gilt in der Regel auch für Studierende, die im Rahmen ihres Studiums ein Praxissemester oder Praktikum ableisten können bzw. müssen und dabei ein Dienstverhältnis begründen.

BFH, Urteil v. 14.5.2020, VI R 3/18

6. Januar 2021/von Ulrike Fuldner
https://rechtsanwaeltin-fuldner-steuerrecht.de/wp-content/uploads/2017/08/icon.png 179 180 Ulrike Fuldner https://rechtsanwaeltin-fuldner-steuerrecht.de/wp-content/uploads/2021/01/layout-logo.png Ulrike Fuldner2021-01-06 16:38:272021-01-06 16:38:28Erste Tätigkeitsstätte bei Auslands(praxis)semestern

Aufwendungen in Zusammenhang mit einem „Biberschaden“ sind keine außergewöhnliche Belastungen i.S. des § 33 EStG

Fachinfos, Steuerrecht

1. Wildtierschäden als solche sind keineswegs unüblich und nicht mit ungewöhnlichen Schadensereignissen i.S. des § 33 EStG vergleichbar.

2. Mit einem Wildtierschaden in Zusammenhang stehende Aufwendungen zur Beseitigung konkreter, von einem Gegenstand des existenznotwendigen Bedarfs ausgehender Gesundheitsgefahren erlauben deshalb keine Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastungen.

BFH, Urteil v. 1.10.2020, VI R 42/18

6. Januar 2021/von Ulrike Fuldner
https://rechtsanwaeltin-fuldner-steuerrecht.de/wp-content/uploads/2017/08/icon.png 179 180 Ulrike Fuldner https://rechtsanwaeltin-fuldner-steuerrecht.de/wp-content/uploads/2021/01/layout-logo.png Ulrike Fuldner2021-01-06 16:34:532021-01-06 16:34:54Aufwendungen in Zusammenhang mit einem „Biberschaden“ sind keine außergewöhnliche Belastungen i.S. des § 33 EStG
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E-Mail: u.fuldner@rechtsanwaeltin-fuldner-steuerrecht.de
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