Burnout: Krankheitskosten als Werbungskosten abziehbar
Die Kosten der Behandlung einer psychosomatischen Erkrankung („Burnout”) können als Werbungskosten bei den Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit berücksichtigt werden, wenn die Erkrankung durch Mobbing am Arbeitsplatz verursacht wurde
FG Rheinland-Pfalz v. 22.8.2012 – 2 K 1152/12; rechtskräftig.