Bundestag und Bundesrat beschließen Verlängerung der gesellschaftsrechtlichen Sonderregeln im Covid-19-Abmilderungsgesetz
Die COVMG-Regelungen über die virtuelle Hauptversammlung und über Erleichterungen für GmbH-Gesellschafterbeschlüsse werden bis zum 31. August 2022 verlängert (enthalten im Aufbauhilfegesetz lt. Bundetag v. 7.9.2021( . Unternehmen sollten aber lt. Gesetzesbegründung von der Möglichkeit der virtuellen Hauptversammlung „im Einzelfall nur dann Gebrauch machen, wenn dies unter Berücksichtigung des konkreten Pandemiegeschehens und im Hinblick auf die Teilnehmerzahl der jeweiligen Versammlung erforderlich erscheint.“