Die Klage einer Familie wegen Kosten ihrer Kinder für eine Kunststudienfahrt nach Florenz (719 Euro) und eine Klassenfahrt nach Brandenburg (285 Euro) ist vor dem Bundessozialgericht letztinstanzlch erfolgreich gewesen.Hartz-Vier-Empfänger brauchen die Kosten für mehrtägige Klassenfahrten ihrer Kinder nicht selbst zu tragen. Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts müssen die Kommunen die Beträge in voller Höhe übernehmen.
BSG, Urteil v. 13.11.2008, B 14 AS 36/07 R