• Xing
  • VIDEOS STEUERN
  • VIDEOS RECHT
  • MANDANTEN-MERKBLÄTTER/DOWNLOAD
  • KONTAKT
Telefon: 06021 / 930425
Rechtsanwalt Erbrecht Steuerrecht Familienrecht Aschaffenburg
  • HOME
  • ULRIKE FULDNER
  • RECHTSGEBIETE
  • PUBLIKATIONEN
  • Fachinfos
  • Menü Menü

Bundesrat: Justiz soll sparen und entlastet werden – weniger zweitinstanzliche Verfahren durch höhere Berufungssummen

Archiv 2007 - 2014

Der Bundesrat hat erneut den alten Gesetzentwurf von 2007 zur Änderung der Zivilprozessordnung und des Arbeitsgerichtsgesetzes in den Bundestag eingebracht.

Derzeitige Rechtslage: Die Amtsgerichte entscheiden über alle Mietstreitigkeiten und soweit der Streitwert unter 5.000 € liegt, u. a. über Schadensersatzansprüche aus Verkehrsunfällen, Forderungen aus Handwerkerrechnungen. In der Praxis wird verständlicherweise auch oft über relativ kleine Beträge gestritten (z. B. Nachzahlung aus Nebenkostenabrechnungen). Der Verlierer in einem Prozess kann die Entscheidung vom zuständigen Landgericht überprüfen lassen, d. h. Berufung einlegen. Voraussetzung ist, dass es um mehr als 600 € geht oder das Amtsgericht die Berufung im Urteil zugelassen hat.

Vor den Arbeitsgerichten wird vorwiegend über Kündigungen, aber u. a. auch über rückständige Gehälter, Urlaubs- und Weihnachtsgelder gestritten. Auch hier kann der Verlierer des Prozesses – Arbeitnehmer oder Arbeitgeber – das Urteil vom Landesarbeitsgericht nur überprüfen lassen, wenn in finanziellen Angelegenheiten mehr als 600 € gefordert werden. Das Arbeitsgericht kann die Berufung aber auch ausdrücklich erlauben.

Geplante Gesetzesänderung: Der Mindeststreitwert für eine zulässige Berufung in vermögensrechtlichen Streitigkeiten vor den Amtsgerichten und den Arbeitsgerichten (Berufungssumme) soll von 600 auf 1.000 € erhöht werden.

Hinweis: Unabhängig vom Streitwert können die Berufungsrichter bei bürgerrechtlichen Streitigkeiten, die Berufung ohne Verhandlung zurückweisen, wenn sie einstimmig der Auffassung sind,

* dass die Berufung keine Aussicht lauf Erfolg hat, oder
* die Rechtssache nicht von grundsätzlicher Bedeutung ist, und
* eine Änderung/Sicherung der bestehenden Rechtsprechung nicht erforderlich ist.

Hintergrund der erneuten Gesetzesinitiative ist auch, dass die staatlichen Ausgaben für Prozesskostenhilfe reduziert werden sollen. Unabhängig davon hat der Bundesrat auch einen weiteren Gesetzesentwurf erneut eingebracht, um die Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe zu ändern. Gerichte sollen insbesondere Auskunftsansprüche gegenüber den Finanzämtern, den Sozialleistungs-Trägern und dem Arbeitgeber der bedürftigen Partei erhalten, um Angaben der Antragsteller zu ihren wirtschaftlichen Verhältnissen überprüfen zu können.

Bundesrat, BR-Drs. 261/10

Dies ist ein Service in Zusammenarbeit mit Verlag NWB.

24. Juni 2010/von Ulrike Fuldner
Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf Twitter
  • Teilen auf WhatsApp
  • Per E-Mail teilen
https://rechtsanwaeltin-fuldner-steuerrecht.de/wp-content/uploads/2021/01/layout-logo.png 0 0 Ulrike Fuldner https://rechtsanwaeltin-fuldner-steuerrecht.de/wp-content/uploads/2021/01/layout-logo.png Ulrike Fuldner2010-06-24 22:00:002010-06-24 22:00:00Bundesrat: Justiz soll sparen und entlastet werden – weniger zweitinstanzliche Verfahren durch höhere Berufungssummen

Kategorien

  • Archiv 2007 – 2014
  • Corona-Krise
  • Fachinfos
    • Arbeitsrecht
    • Erbrecht
    • Familienrecht
    • Forderungsmanagement
    • Gesellschaftsrecht
    • Insolvenzrecht
    • Mietrecht
    • Sonstiges Recht
    • Steuerrecht
    • Verbraucherrecht

RECHTSANWALT ULRIKE FULDNER
Taunusstraße 1
63743 Aschaffenburg
Telefon: 06021 / 930425
E-Mail: u.fuldner@rechtsanwaeltin-fuldner-steuerrecht.de
Web: www.rechtsanwaeltin-fuldner-steuerrecht.de

Umsatzsteuer: Rechnungen aus dem EU-Ausland sorgfältig prüfen Privater Bauherr muss vereinbarte Zahlungsbürgschaft leisten
Nach oben scrollen

Diese Website benutzt Cookies. Wenn du die Website weiter nutzt, gehen wir von deinem Einverständnis aus.

AkzeptierenAblehnenEinstellungen

Cookie and Privacy Settings



Wie wir Cookies verwenden

Wir können Cookies anfordern, die auf Ihrem Gerät eingestellt werden. Wir verwenden Cookies, um uns mitzuteilen, wenn Sie unsere Websites besuchen, wie Sie mit uns interagieren, Ihre Nutzererfahrung verbessern und Ihre Beziehung zu unserer Website anpassen.

Klicken Sie auf die verschiedenen Kategorienüberschriften, um mehr zu erfahren. Sie können auch einige Ihrer Einstellungen ändern. Beachten Sie, dass das Blockieren einiger Arten von Cookies Auswirkungen auf Ihre Erfahrung auf unseren Websites und auf die Dienste haben kann, die wir anbieten können.

Wichtige Website Cookies

Diese Cookies sind unbedingt erforderlich, um Ihnen die auf unserer Webseite verfügbaren Dienste (auch auf die Funktion des Cookies Buttons) und Funktionen zur Verfügung zu stellen.

Da diese Cookies für die auf unserer Webseite verfügbaren Dienste und Funktionen unbedingt erforderlich sind, hat die Ablehnung Auswirkungen auf die Funktionsweise unserer Webseite. Sie können Cookies jederzeit blockieren oder löschen, indem Sie Ihre Browsereinstellungen ändern und das Blockieren aller Cookies auf dieser Webseite erzwingen. Sie werden jedoch immer aufgefordert, Cookies zu akzeptieren / abzulehnen, wenn Sie unsere Website erneut besuchen.

Wir respektieren es voll und ganz, wenn Sie Cookies ablehnen möchten. Um zu vermeiden, dass Sie immer wieder nach Cookies gefragt werden, erlauben Sie uns bitte, einen Cookie für Ihre Einstellungen zu speichern. Sie können sich jederzeit abmelden oder andere Cookies zulassen, um unsere Dienste vollumfänglich nutzen zu können. Wenn Sie Cookies ablehnen, werden alle gesetzten Cookies auf unserer Domain entfernt.

Wir stellen Ihnen eine Liste der von Ihrem Computer auf unserer Domain gespeicherten Cookies zur Verfügung. Aus Sicherheitsgründen können wie Ihnen keine Cookies anzeigen, die von anderen Domains gespeichert werden. Diese können Sie in den Sicherheitseinstellungen Ihres Browsers einsehen.


Andere externe Dienste

Wir verwenden auch verschiedene externe Dienste wie Google Webfonts, Google Maps und externe Videoanbieter. Da diese Anbieter möglicherweise personenbezogene Daten wie Ihre IP-Adresse sammeln, können Sie diese hier blockieren. Bitte beachten Sie, dass dies die Funktionalität und das Erscheinungsbild unserer Website stark beeinträchtigen kann. Änderungen werden wirksam, sobald Sie die Seite neu laden.

Google Webfont-Einstellungen:


Google Maps:

Datenschutz-Bestimmungen

Sie können unsere Cookies und Datenschutzeinstellungen im Detail auf unserer Datenschutzrichtlinie nachlesen.

Datenschutz
Einstellungen Akzeptieren Ablehnen
Nachrichtenleiste öffnen