Der eine fristlose Kündigung begründende Zahlungsverzug entfällt nicht wegen feh-lenden Verschuldens des Mieters, wenn dieser bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte erkennen können, dass die tatsächlichen Voraussetzungen des von ihm in Anspruch genommenen Minderungsrechts nicht bestehen.
BGH, Urteil v. 11.7.2012, VIII ZR 138/11