BMF legt Referentenentwurf für ein Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen vor
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (BürgerEntlG) veröffentlicht. Danach sollen ab dem 01.01.2010 alle vom Steuerpflichtigen tatsächlich geleisteten Beiträge zur privaten oder gesetzlichen Basiskranken- und Pflegeversicherung für sich, seinen Ehegatten und seine Kinder in vollem Umfang steuerlich berücksichtigt werden.