BGH: Nachträgliche Begrenzung und Befristung bestehender Unterhaltstitel nach Erreichen des Rentenalters möglich
BGH: Nachträgliche Begrenzung und Befristung bestehender Unterhaltstitel nach Erreichen des Rentenalters möglich
Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein vor langer Zeit zwischen geschiedenen Ehegatten vereinbarter Unterhaltsanspruch nach Erreichen des Rentenalters noch begrenzt und/oder zeitlich befristet werden. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 29.06.2011 (Az.: XII ZR 157/09) hervor.
Entscheidend sei unter anderem, ob dem Unterhaltsberechtigten bei hinweggedachter Ehe ein höheres als das tatsächlich vorhandene Alterseinkommen zur Verfügung stünde, meldet der BGH am 30.06.2011.