Betriebsübertragung gegen Vorbehaltsnießbrauch führt nicht zu Betriebsübertragung im Ganzen
Die Übertragung eines Gewerbebetriebs unter Zurückbehaltung eines Vorbehaltsnießbrauchs führt für sich genommen nicht zu einer unentgeltlichen Betriebsübertragung im Ganzen.
FG Münsterm Urteil vom 20.9.2019, 11 K 4132/15 E,G
Hinweis: Gegen die Entscheidung ist beim Bundesfinanzhof unter dem Aktenzeichen X R 35/19 die Revision anhängig.