Bestellvorgang auf Abschluss eines Stromlieferungsvertrages
Ein von einem Energieversorger im Internet angebotener Bestellvorgang auf Abschluss eines Stromlieferungsvertrages mit einem Haushaltskunden außerhalb der Grundversorgung, in dem der (potentielle) Kunde ausschließlich – ohne dass ihm zuvor weitere Zahlungsmöglichkeiten angeboten worden sind – die Zahlung per Bankeinzug wählen und die Bestellung ohne Eintragung der Kontodaten nicht fortführen kann, verstößt gegen §. 2 Satz 1 EnWG
BGH, Urteil v. 10.4.2019, VIII ZR 56/18