Beschwer bei Abberufung vom Geschäftsführeramt bei Gesellschaftergeschäftsführer
Der Streit um die Leitungsfunktion bei der Abberufung eines Gesellschaftergeschäftsführers vom Amt als Geschäftsleiter stellt keinen schwerwiegenderen Eingriff in dessen Rechte dar als seine Ausschließung als Gesellschafter. Diese Grundsätze gelten auch, wenn ein Gesellschafter die Nichtigkeit eines Beschlusses geltend macht, mit dem ein Geschäftsführer abberufen wird, und damit erreicht werden soll, dass dieser in seiner Leitungsfunktion belassen wird. Nicht maßgeblich ist das Gehalt des Geschäftsführers. Die Beschwer bei einer Ausschlussklage entspricht dem Verkehrswert des betroffenen Geschäftsanteils. Auf den Nennwert des Geschäftsanteils kommt es nur in Ermangelung abweichenden Sachvortrags an.
BGH, Beschluss v. 9.3.2021, II ZR 93720