Quelle:Pressemeldung des OLG Hamm v.7.3.2013
Verbraucherschutz: Käufer kann vom Kauf zurücktreten, wenn der gekaufte Neuwagen zu viel Kraftstoff verbraucht.
Ein Käufer kann vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn der gekaufte Neuwagen auch unter Testbedingungen
über 10% mehr Kraftstoff verbraucht als im Verkaufsprospekt angegeben.
Das hat der 28. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 07.02.2013 entschieden.(I-28 U 94/12)