Bedrohungen über Facebook rechtfertigen Anordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz
Mittels Facebook übermittelte Drohungen können ein Verbot der Kontaktaufnahme und Näherung nach dem Gewaltschutzgesetz (GewSchG) rechtfertigen.
OLG Hamm, Beschluss vom 23.4.2013, 2 UF 254/12