Bedarf des bei der Großmutter lebenden volljährigen Kindes
Der Bedarf eines volljährigen Kindes, das bei seiner Großmutter und deren Ehemann lebt, ist wie derjenige eines volljährigen Kindes mit eigenem Hausstand zu bemessen.
OLG Hamm, Beschluss vom 29.05.2013 – II-2 WF 98/13