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Bayern – Steuerliche Hilfe für Unwetter-Geschädigte (FinMin)

Archiv 2007 - 2014

Das bayerische Finanzministerium hat den vom Unwetter in der vergangenen Woche geschädigten Bürgern steuerliche Hilfen bewilligt. Danach können unter anderem Steuern gestundet, Vollstreckungsmaßnahmen hinausgeschoben und Steuervorauszahlungen gemindert werden. Ferner können Sonderabschreibungen vorgenommen und steuerfreie Rücklagen gebildet werden.

Durch Unwetter sind am 26.5.2009 vor allem in den Regionen Allgäu/Schwaben sowie in Teilen Ober- und Niederbayerns und der Oberpfalz beträchtliche Schäden entstanden. Deshalb hat das Bayerische Staatsministerium der Finanzen für die Geschädigten einen umfangreichen Maßnahmenkatalog an steuerlichen Hilfsmaßnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten öffentlich bekannt gegeben. Das Finanzministerium hat unter anderem folgende Hilfsmaßnahmen gebilligt:

Stundungs- und Vollstreckungsmaßnahmen sowie Anpassung der Vorauszahlungen: Stundungsanträgen von nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich betroffenen Steuerpflichtigen sowie Anträgen auf Anpassung der Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer (Körperschaftsteuer) wird unter erleichterten Voraussetzungen bis zum 30.9.2009 stattgegeben. Ferner wird bei derartig Betroffenen bis zum 30.9.2009 von Vollstreckungsmaßnahmen bei allen rückständigen oder bis zu diesem Zeitpunkt fällig werdenden Steuern des Bundes und des Landes abgesehen. Ab 26.5.2009 sind bis zum 30.9.2009 Säumniszuschläge für diese Steuern nicht zu erheben.

Nachweis steuerbegünstigter Spenden: Für den Nachweis der Spenden, die bis zum 30.9.2009 zur Linderung der Katastrophenfolgen auf ein Sonderkonto einer inländischen Körperschaft des öffentlichen Rechts, einer inländischen öffentlichen Dienststelle oder eines Spitzenverbandes der freien Wohlfahrtspflege einschließlich seiner Mitgliedsorganisation eingezahlt werden, genügt die Vorlage eines Einzahlungsbeleges.

Verlust von Buchführungsunterlagen: Sind unmittelbar durch das Unwetter Buchführungsunterlagen und sonstige Aufzeichnungen vernichtet worden oder verloren gegangen, so werden hieraus steuerlich keine nachteiligen Folgerungen gezogen.

Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Lohnsteuer: Bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbständiger Arbeit besteht die Möglichkeit von Sonderabschreibungen beim Wiederaufbau von Betriebsgebäuden und der Ersatzbeschaffung beweglicher Anlagegüter. Zudem können für die Ersatzbeschaffung beweglicher und unbeweglicher Anlagegüter ggf. steuerfreie Rücklagen gebildet werden. Unwetterbedingte Aufwendungen können unter erleichterten Voraussetzungen als Erhaltungsaufwand bzw. Betriebsausgaben anerkannt werden. Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bestehen ähnliche Möglichkeiten.

Unterstützungen an Arbeitnehmer: Unterstützungen, die von privaten Arbeitgebern an unwettergeschädigte Arbeitnehmer unter den Voraussetzungen des R 11 LStR (Lohnsteuerrichtlinien) gezahlt werden, sind insoweit steuerfrei, als sie insgesamt 600 € je Kalenderjahr nicht übersteigen. Übersteigende Beträge gehören ebenfalls nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn, wenn unter Berücksichtigung der Einkommensverhältnisse und des Familienstandes des Arbeitnehmers ein besonderer Notfall vorliegt.

Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung: Aufwendungen für die Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung und für die Beseitigung von Schäden an der eigengenutzten Wohnung im eigenen Haus können im Rahmen von R 33.2 EStR (Einkommensteuerrichtlinien) als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden.

Grundsteuer, Gewerbesteuer: Anträge auf Erlass von Grundsteuer oder Gewerbesteuer sind an die Gemeinden zu richten. Bei der Grundsteuer ist dabei eine Antragsfrist bis zum 31.3.2010 zu beachten.

Das Finanzministerium rät den betroffenen Bürgern, sich wegen der im Einzelfall in Betracht kommenden Hilfsmaßnahmen umgehend persönlich mit ihrem zuständigen Finanzamt in Verbindung zu setzen. Sie erhalten dort nähere Auskünfte über die in ihrem Fall anwendbaren Regelungen.

Quelle: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, Pressemitteilung v. 2.6.2009

3. Juni 2009/von Ulrike Fuldner
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