Auswahl der Person des Betreuers
Ist im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Verlängerung einer bereits bestehenden Betreuung über einen Betreuerwechsel zu befinden, richtet sich die Auswahl der Person des Betreuers nicht nach §, sondern nach der für die Neubestellung eines Betreuers maßgeblichen Vorschrift des 3 BGB§ 1897 BGB.
BGH, Beschluss v. 14.2.2018, XII ZB 507/17