Ausübungskontrolle bei ehevertraglichem Ausschluss des Krankheitsunterhalts
Die Erkrankung eines Ehepartners kann die Berufung des anderen Ehepartners auf den ehevertraglich vereinbarten Ausschluss von nachehlichem Unterhalt und Versorgungsausgleich grundsätzlich als rechtsmissbräuchlich (§ 242 BGB)erscheinen lassen.
U. U. kommt eine richterliche Anpassung des Vertrages in Betracht, um ehebedingte Nachteile auszugleichen.
BHG, Urteil v. 28.11.2007 – XII ZR 132/05