Zu den außergewöhnlichen Belastungen gehören zum Beispiel Unterhaltszahlungen, Kosten für Pflegeheime, Krankheits- und Scheidungskosten oder der Behinderten-Pauschbetrag, die Praxisgebühr…….
Die Aufwendungen und Kosten für Diabetes z. B. wie zum Beispiel Arztkosten, Behandlungsbeiträge, Ambulanzgebühren, Krankendiätverpflegung, Medikamente, Pflegekosten, Rezeptgebühren, Kosten für Heilmittel, Fahrt- und Reisekosten zum Arzt, etc., stellen grundsätzlich außergewöhnliche Belastungen im Sinne des Einkommensteuerrechts dar, soweit sie nicht von einer Versicherung übernommen werden.
Muss eine Immobilie nachträglich behindertengerecht umgebaut werden, können die Kosten dafür unter Umständen als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden.
Alle Belege über außergewöhnliche Belastungen sollten gesammelt werden, weil erst bei Erstellung der Einkommensteuererklärung festgestellt werden kann, ob sich ein Ansatz der Aufwendungen steuerlich lohnt. Da immer mehr Kosten von den Patienten selbst getragen werden müssen, kommen in einer Familie mit Kindern (z. B. für kieferorthopädische Behandlungen)ganz schnell größere Beträge zusammen.
Wichtig: Vor allem bei Kur- / Heilbehandlungen und Behandlungen, die nicht der Schulmedizin entsprechen, ist die vorherige Bestätigung durch einen Amtsarzt erforderlich.
Rufen Sie bei Fragen Frau Rechtsanwältin Fuldner an unter 06021/930425.