Aufwendungen für NLP- und Supervisionskurse als Werbungskosten
Durch Urteile vom 28.8.2008 – VI R 44/04 und VI R 35/05 – hat der BFH entschieden, dass Aufwendungen für Kurse zum „Neuro-Linguistischen Programmieren“ (NLP-Kurse) und für Supervisionskurse Werbungskosten darstellen können.