Aufwendungen der Großeltern für Besuche ihres Enkelkinds sind nicht als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar
BUNDESFINANZHOF Urteil vom 5.3.2009, VI R 60/07
Aufwendungen der Großeltern für Besuche ihres Enkelkinds sind nicht als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar