Auch während coronabedingter Schließung der Geschäftsräume ist Miete zu zahlen!
Geschäftsraummieter, insbesondere die großen Handelsketten sind auch während der wegen der Coronaverordnung erfolgten Anordnung der Schließung von Filialen in aller Regel verpflichtet, die vereinbarte Miete auch für die Zeit der Schließung zu zahlen.
LG Heidelberg, Urteil v. 30.7.2020, 5 O 66/20
Corona-Lockdown: Textil-Discounter verliert Verfahren gegen Vermieter
LG Zweibrücken, HK O 18/20