Au-pair-Aufenthalt berechtigt u. U. zum Bezug von Kindergeld
FG Saarland, vom 19.03.2009, Az. 2 K 1141/08
Auch während eines Au-pair-Aufenthalts besteht ein Kindergeldanspruch, wenn der Aufenthalt der Berufsausbildung zuzurechnen ist, also wenn das Kind an einem Sprachkurs im Fernlehrgang teilnimmt oder und im Ausland einen Präsenz-Sprachkurs besucht. Entscheidend ist, dass ein Sprachkurs in ausreichendem Umfang belegt wird.