Pressemitteilung
Quelle:Pressemitteilung des OLG Hamm v. 6.2.2013
Ein durch heterologe Insemination gezeugtes Kind kann vom behandelndenArzt Auskunft über seine genetische Abstammung verlangen.
Das hat der 14. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 6.0.2013 entschieden und damit das anderslautende erstinstanzliche
Urteil des Landgerichts Essen abgeändert.